Da die Ausweise für den Bewohnerparkbezirk D zum 30. April ihre Gültigkeit verlieren, hat die Stadtverwaltung vor wenigen Tagen neue Anträge versandt.
Zeitgleich wurden die neuen Parkausweise für den Bezirk C versandt, da die alten Ausweise zum 31. März ablaufen. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter vollständig ausgefüllter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 €.
Der Bezirk D umfasst folgende Straßen:
Adolf-Baeyer-Straße
Am Büchelter Hof
August-W.-V.-Hofmann-Straße
Clemens-Winkler-Straße
Dhünnstraße 2 bis 54 und 1 bis 63
Friedrich.-Ebert-Platz
Johannes-Wislicenus-Straße
Kaiserplatz
Liebigstraße
Van´t-Hoff-Straße
Viktor-Meyer-Straße
Zum Bezirk C zählen:
Adolfsstraße
Albert-Einstein-Straße 2 bis 10 und 1 bis 9
August-Kekule-Straße
Carl-Duisberg-Platz
Carl-Leverkus-Straße 2 bis 78 und 1 bis 69
Dhünnstraße 56 bis 130 und 65 bis 123
Emil-Fischer-Straße
Hauptstraße 68 bis 120 und 67 bis 121
Kaiserstraße
Nobelstraße
Peter-Grieß-Straße
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