Die Treppe zum Ruhegarten auf dem Friedhof Manfort ist fertiggestellt. Der Ruhegarten wurde im Jahr 2006 eröffnet. Damals wurde eine bereits bestehende provisorische Treppenanlage überarbeitet. Nach dem strengen Winter 2009/10 war sie durch den Frost derart aufgebrochen, dass sie gesperrt werden musste. Aus haushaltstechnischen Gründen konnte erst im Herbst 2010 mit dem Bau einer dauerhaften Treppe begonnen werden. Weil es Verzögerungen bei der Lieferung des Handlaufes gab, wurde zu Allerheiligen zunächst ein provisorischer Holzhandlauf angebracht. Inzwischen ist er durch einen aus Edelstahl ersetzt. Die Treppe ist nun mit bequemen Stufen und vier Podesten ausgestattet und hat auf der mittleren Ebene eine gute Anbindung an einen Sitzplatz bekommen, von dem man einen schönen Überblick über den Ruhegarten hat. Man kann die Anlage daher nun als seniorengerecht bezeichnen. Materialien: Natursteinpflaster und Blockstufen aus Grauwacke, Handlauf aus Edelstahl. Die Baukosten betrugen ca. 32.000 Euro Ruhegarten eine Alternative zur herkömmlichen Bestattung Der Ruhegarten wird als Bestattungsmöglichkeit gut angenommen. Er ist weniger individuell als ein Einzel- oder Familiengrab, aber kein anonymes Gräberfeld. Denn auf einer Gedenktafel sind alle Bestatteten mit Geburts- und Todesdatum graviert. Die Bestattung hier kostet mit 755,40 Euro nur 43 Euro mehr als eine anonyme Bestattung (712,40 Euro). 2006 mit rund 850 Grabstellen eröffnet, stehen heute noch lediglich 300 Grabstellen zur Verfügung. Um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, plant der Fachbereich Stadtgrün die Anlage eines weiteren Ruhegartens auf dem Friedhof Manfort. Weitere Bestattungsarten - Erd- und Urnenreihengräber im Gemeinschaftshain Birkenberg: Auch dort finden Beisetzungen und Trauerfeiern statt. Es muss gleichzeitig mit dem Graberwerb ein Dauergrabpflegevertrag abgeschlossen werden. Es kann ein in der Größe einheitlicher Grabstein aufgestellt werden. - Urnenkolumbarium (Manfort, Mülheimer Straße und Scherfenbrand). Wie in Südeuropa weit verbreitet, werden Urnen in gemauerten Grabstellen bestattet. Wird gut angenommen. In jeder Kammer können zwei Urnen beigesetzt werden. - Erdreihengräber f. Personen über 5 Jahren - Erdreihengräber f. Personen unter 5 Jahren - Die Familiengräber: Erdwahlgräber, teilw. als Tiefengräber, entlang von Hauptwegen in besonderer Lage, 1 Sargbeisetzung und 4 Urnen und größere Sondergräber werden nach Quadratmetern vergeben - Urnenreihengräber - Urnenwahlgräber mit Platz für 4 Urnen - anonyme Urnenreihengräber, nur auf dem Friedhof Reuschenberg, - anonyme Erdreihengräber, nur auf dem Friedhof Reuschenberg An Wahlgräbern und Urnenkolumbarien können Nutzungsrechte auch ohne Sterbefall erworben werden. Der Erwerber muss Einwohner von Leverkusen sein. Ruhefristen in Leverkusen Für Erdbeisetzungen zwischen 20 und 40 Jahren für Urnenbeisetzungen durchweg 20 Jahre. Verlängerung nur bei Erdwahlgräbern und Urnenwahlgräbern möglich. Grabstellengebühren 1. Gebühr Erwerb 1.1 Erdreihengräber Erwachsene je Jahr 59,17 € 1.2 Erdreihengräber Kinder je Jahr 38,55 € 1.3 Erdwahlgräber je Jahr 79,88 € 1.4 Erdwahlgräber in besonderer Lage je Jahr 98,09 € 1.5 Sondergrabstätten je m² je Jahr 59,74 € 1.6 Anonyme Erdgräber je Jahr 56,57 € 1.7 Erdreihengrab Gemeinschaftshain je Jahr 58,51 € 1.8 Urnenreihengräber je Jahr 43,71 € 1.9 Urnenwahlgräber je Jahr 62,50 € 1.10 Kolumbarien je Kammer je Jahr 64,48 € 1.11 Anonyme Urnengräber je Jahr 35,62 € 1.12 Urnenreihengrab Gemeinschaftshain je Jahr 43,29 € 1.13 Urnenreihengrab Ruhegarten je Jahr 37,77 € 2. Beisetzungs-und Aufbettungsgebühren Mit den Beisetzungs-und Aufbettungsgebühren sind abgegolten: Ausheben des Grabes, Benutzung des Sargwagens, Führen des Leichenzuges, Schließen und Einebnen des Grabes 2.1 Reihengräber und Reihen-Erdbestattungen 578,64 € gräber Gemeinschaftshain für Personen über 5 Jahre 2.2 anonyme Erdgräber Erdbestattungen 571,32 € 2.3 Reihengräber und Reihen-Erdbestattungen 289,32 € gräber Gemeinschaftshain für Personen unter 5 Jahre 2.4 Wahlgräber oder Wahlgräber Erdbestattungen 680,28 € in bes. Lage für Personen über 5 Jahre 2.5 Wahlgräber oder Wahlgräber Erdbestattungen 340,14 € in bes. Lage für Personen unter 5 Jahre 2.6 Tiefengräber (Wahlgräber Erdbestattungen 885,74 € oder Wahlgräber in bes. Lage) für Personen über 5 Jahre 2.7 Tiefengräber (Wahlgräber Erdbestattungen 442,87 € oder Wahlgräber in bes. Lage) für Personen unter 5 Jahre 2.8 Reihengräber, Wahlgräber, Urnenbeisetzungen 128,59 € anonyme Gräber, Gemeinschaftshain und Ruhegarten 2.9 Kolumbarien Urnenbeisetzungen 51,14 € Bei Aufbettungen von Kindern unter 1 Jahr zu Verwandten vor Ablauf der Ruhefrist sind folgende Gebühren zu entrichten: 2.10 in einem Reihengrab 117,11 € 2.11 in einem Wahlgrab 143,28 € |
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