Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 25. September 2023 mit großer Mehrheit die beiden Förderprogramme „Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen“ und „Dach- und Fassadenbegrünung“ beschlossen. Sobald die Förderrichtlinien in Kraft treten, ist ab Montag, 16. Oktober 2023, eine Antragstellung für beide Förderprogramme möglich. Ab diesem Tag wird das PDF-Antragsformular auf der städtischen Homepage unter www.leverkusen.de zum Download zur Verfügung stehen. Die Prüfung der Förderanträge erfolgt in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Anträge. Maßgeblich ist der Eingang des vollständigen Antrags.
Erläuterungen sind bereits online
Ab sofort können sich Interessierte deshalb bereits online über die Förderprogramme und die zur Antragstellung nötigen Unterlagen informieren: Unter dem Link https://www.leverkusen.de/vv/produkte/fachbereich-31/foerderprogramm-photovoltaikanlagen.php gibt es Infos zum Förderprogramm „Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen“ und unter dem Link https://www.leverkusen.de/vv/produkte/fachbereich-31/foerderprogramm-dach-und-fassadenbegruenung.php Infos zum Förderprogramm „Dach- und Fassadenbegrünung“. Interessierte finden hier eine Übersicht zum Inhalt der Förderprogramme sowie zur Förderhöhe.
Möglich ist bei beiden Förderprogrammen entweder ein Antrag auf rückwirkende Förderung oder ein Antrag für eine Mittelreservierung. Bei Photovoltaikanlagen beispielweise fördert die Stadt Leverkusen sowohl neu installierte Anlagen, die seit dem 01. Juli 2023 in Betrieb genommen worden sind, als auch Anlagen, die sich noch in der Planung bzw. Umsetzung befinden. Dafür können die Fördermittel für sechs Monate reserviert werden.
Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, die Anträge ab dem 16. Oktober 2023 einzureichen: per E-Mail, postalisch oder persönlich an einem der folgenden Verwaltungsstandorte: