600 Meter fehlen zum Lückenschluss für den Wupperradweg: Da der Weg entlang der Kastanienallee bis zum Tierheim Leverkusen im Landschaftsschutzgebiet und entlang eines Deiches liegt, scheiterte die Umsetzung bisher an den schwierigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Stadt Leverkusen arbeitet intensiv an einer Lösung, zuletzt machte sich Viktor Haase, Staatssekretär im NRW-Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, vor Ort ein Bild von der Lage.
Radfahrende nutzen Trampelpfad als Abkürzung
Der Wupperradweg wird von zahlreichen Pendlern und Freizeitfahrern genutzt und verbindet die Balkantrasse mit dem Rheinradweg. Im Radverkehrszielnetz des Mobilitätskonzeptes 2030+ ist die Radwegeführung entlang der Kastanienallee bis zum Tierheim als Radhauptverbindung vorgesehen. Aktuell führt die Radverkehrsführung jedoch über die Bonner Straße/L 288. Diese Strecke ist durch mehrere Ampeln zeitaufwendiger und aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auch gefährlicher. Um diese Strecke zu umgehen, nutzen viele Radfahrende einen Trampelpfad, der direkt entlang der Wupper führt.
Hochufer oder Deich?
Der Bau des 600 Meter langen Radwegs ist aktuell aufgrund von Regelungen in der Deichschutzverordnung nicht möglich. Um den Bau des Radwegs umsetzen zu können, muss in diesem Bereich an der Wupper final noch geklärt werden, in welchem rechtlichen Kontext sich der dort liegende Hochwasserschutz künftig bewegen wird. Beim Ortstermin zeigten Umweltdezernent Alexander Lünenbach, Wulf Riedel, Vorstand der Technischen Betriebe Leverkusen (TBL), und Dörte Hedden, stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Umwelt, Staatssekretär Viktor Haase den Verlauf des vorgesehenen Lückenschlusses entlang der Trampelpfad-Strecke. „Der Lückenschluss hat für die Stadt Leverkusen höchste Priorität“, verdeutlichte Alexander Lünenbach im Gespräch. „Nur mit einem gut ausgebauten Radwegenetz kann die Mobilitätswende schnell vorankommen.“
Bei der Klärung der zukünftigen wasserrechtlichen Bewertung des Uferbereiches an diesem Wupperteilstück, bot Viktor Haase Unterstützung an. Gemäß Landeswassergesetz gibt es die Pflicht zur Gewässer- und Deichschau. Die Rückläufe zeigen, dass es einige „Schein-Deiche“ ohne Nutzfunktion gebe. Ob der Deich an der Wupper ebenfalls ein solcher „Schein-Deich“ oder ein qualifizierter Deich sei, werde er im Kataster des NRW-Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr prüfen lassen, erklärte Viktor Haase.