Verwaltungsgericht Köln untersagt verkaufsoffenen Sonntag

Veranstaltung findet statt

Archivmeldung aus dem Jahr 2018
Veröffentlicht: 25.04.2018 // Quelle: Stadtverwaltung

Ver.di hat in einem Eilverfahren gegen die Stadt Leverkusen vor dem Verwaltungsgericht Köln beantragt, dass die Geschäfte im Rahmen der 4. LIVE ART am 29. April 2018 nicht öffnen dürfen. Diesem Eilantrag hat das Gericht heute stattgegeben.

Um zu entscheiden, ob gegen das Urteil Beschwerde eingelegt wird, muss zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet und geprüft werden.

Der Veranstalter wurde informiert. Die Veranstaltung „LIVE ART“ mit Frühlingsfest und Frühlingsmarkt am 28. und 29. April wird nach Aussage von Frank Schönberger, Vorsitzender der Werbegemeinschaft City Leverkusen e.V., wie geplant stattfinden.

Der Rat der Stadt Leverkusen hatte in seiner Sitzung am 10. Juli 2017 je vier verkaufsoffene Sonntage in Opladen und Schlebusch und am 16. Oktober 2017 insgesamt vier verkaufsoffene Sonntage in Wiesdorf beschlossen. Welche rechtlichen Auswirkungen das heutige Urteil hat, insbesondere auf die Rechtsbeständigkeit der weiteren noch geplanten verkaufsoffenen Sonntage, wird derzeit von der Verwaltung geprüft. Die Verwaltung wird dazu auch das Gespräch mit den jeweiligen Veranstaltern und Interessengemeinschaften suchen.

Oberbürgermeister Uwe Richrath bedauert die Entscheidung des Gerichts: „Das Datum des verkaufsoffenen Sonntages ist bereits seit letztem Jahr bekannt, die Planungen sowohl der Veranstalter als auch der Geschäftsbetreiber sind längst abgeschlossen. Es ist mir vollkommen unverständlich, dass der Rechtsweg durch die Gewerkschaft Ver.di nun derart kurzfristig beschritten wurde. Dies kann sicherlich auch nicht im Interesse der Beschäftigten sein.“


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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