Helmut Nowak: Eine gute Nachricht für den Mittelstand


Archivmeldung aus dem Jahr 2017
Veröffentlicht: 27.04.2017 // Quelle: Helmut Nowak

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag das „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“ in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gesetz umfasst auch die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 410 auf 800 Euro. Damit stärkt die große Koalition den Mittelstand und sorgt für ein gutes Stück Bürokratieabbau.

Vom 1. Januar 2018 an sollen Unternehmen Arbeitsmaterialien, wie zum Beispiel Mobiltelefone, Bürostühle, Schreibgeräte aber auch Bohrmaschinen und anderes technisches Equipment bis zu einem Wert von 800 Euro sofort beim Fiskus steuerlich abschreiben können. Die Reform war lange Zeit umstritten und wurde durch den hartnäckigen Einsatz des für Bürokratieabbau zuständigen CDU-Bundestagsabgeordneten Helmut Nowak schließlich durchgesetzt.

„Letztmals wurde der Schwellenwert im Jahr 1964 angehoben. Eine Anpassung an die heutigen betrieblichen Realitäten war nach über 50 Jahren längst überfällig. Durch die signifikante Erhöhung wird ein positiver Liquiditätseffekt erzielt, der Freiräume für neue Investitionen schafft. Zusätzlich werden Betriebe von weitreichenden Aufzeichnungspflichten befreit und so bürokratischer Aufwand reduziert.

Von der Maßnahme profitieren besonders kleine Unternehmen und Handwerker. Insofern eine gute Nachricht für die mittelständische Wirtschaft in unserem Land“, so der Abgeordnete Nowak.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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