Unter Tagesordnungspunkt 6 der Ratssitzung am nächsten Montag stellt die Stadtverwaltung den Antrag, daß die Stadt Leverkusen "für das Klinikum eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 4.000.000,00 € für die Umschuldung eines Investitionskredites, der im Jahr 2006 für verschiedene Baumaßnahmen aufgenommen wurde" übernimmt. Für die Bürgschaft stellt die Stadt ihrer Tochtergesellschaft keine Gebühr in Rechnung.
Die Stadtverwaltung sieht das Klinikum auf einem erfolgreichen Konsolidierungsprozess und bei der Bürgschaft nur ein minimales Risiko: "Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Verwaltung in der Abwägung von Bürgschaftsrisiken/Chancen die Zustimmung zur Vorlage empfiehlt. Die Stadt Leverkusen erfüllt mit dem Betreiben des Klinikums einen gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsauftrag. Gleichzeitig wird das Klinikum in seinem erfolgreichen Konsolidierungsprozess - keine Verluste seit 2008 - unterstützt. Insofern wird die Eintrittswahrscheinlichkeit in Bezug auf die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft für den Gesellschafter Stadt Leverkusen als „minimal“ bewertet."
Im Jahresabschluß 2015 der Klinikum Leverkusen gGmbH des Jahres 2015 (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 14.02.2017) wird unter der Überschrift Ertragslage dagegen Folgendes ausgeführt: "Der Bilanzverlust aus den vergangenen Jahren (inklusive 2015) beläuft sich auf 5,6 Mio. €. Es besteht nach wie vor Sanierungsbedarf." Die Eigenkapitalquote betrug zum 31.12.2015 15,5%.
Der Stadtrat hat bereits mehreren Bürgschaften fürs Klinikum zugestimmt: 7 Mio. € (Vorlage 2016/1314), 4,7 Mio € (2016/0958), 12,4 Mio € (2015/0594), 12.2 Mio € (2015/0521) und 3,2 Mio (2014/0127).
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