Baulandkataster ist online


Archivmeldung aus dem Jahr 2018
Veröffentlicht: 21.02.2018 // Quelle: Stadtverwaltung

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 16.10.2017 die Einführung eines Baulandkatasters beschlossen. Nun geht das Baulandkataster an den Start. Ab heute ist das Baulandkataster über die Homepage der Stadt Leverkusen unter www.leverkusen.de / Leben in Lev / Bauen & Wohnen / Baulandkataster im Geoportal online abrufbar. Das Baulandkataster ist ein Service z.B. für potentielle Bauinteressenten, Architekten, Immobilienfirmen, Zuzugswillige etc. und soll die Suche nach einem geeigneten Baugrundstück in einem bestimmten Stadtteil oder in einer bestimmten Lage erleichtern.

Im Baulandkataster sind ca. 670 Baulücken vorhanden. Es handelt sich um wohnbaulich nutzbare Flächen, die sofort bebaut werden können. Die Grundstücke liegen entweder im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans oder sind nach § 34 BauGB (Innenbereich) bzw. § 35 Abs. 2 BauGB (Außenbereich) baulich nutzbar. Es gibt lediglich erste Hinweise auf bebaubare Flächen und deren mögliche Ausnutzung. Eine Garantie auf Bebaubarkeit der Grundstücke wird mit dem Hinweis im Baulandkataster nicht gegeben. Eine Bebaubarkeit der im Baulückenkataster aufgeführten Grundstücke kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden - alle Angaben sind ohne Gewähr auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit.

Das Baulandkataster enthält keine Eigentümerdaten der potentiellen Bauflächen. Informationen über eine Verkaufsbereitschaft der privaten Grundstückseigentümer liegen der Stadt nicht vor. Ist das Interesse für eine Baulücke geweckt, können sich Interessenten zunächst an die Stadtverwaltung wenden. Diese wird die Interessenbekundung an den Grundstückseigentümer weiterleiten. Eine direkte Weitergabe von Eigentümerdaten ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Diejenigen Eigentümer von Baulücken, die mit der anonymen Veröffentlichung ihres Grundstücks im Geoportal der Stadt nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, der Aufnahme ihres Grundstücks in das Baulandkataster zu widersprechen. Das Baulandkataster wird laufend aktualisiert.


Die Stadtverwaltung hat die Eigentümer vor der Aufnahme in das Kataster nicht direkt, z.B. per Brief informiert
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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