Antragsfrist für Entschädigung für zivile deutsche Zwangsarbeiter endet am 31. Dezember 2017


Archivmeldung aus dem Jahr 2017
Veröffentlicht: 29.10.2017 // Quelle: BdV Leverkusen

Ehemalige zivile deutsche Zwangsarbeiter können noch bis zum 31. Dezember 2017 beim Bundesverwaltungsamt eine Entschädigung beantragen. Sie wurde von der Bundesregierung im Jahr 2015 beschlossen und beträgt einmalig 2.500 Euro.

Antragsberechtigt sind alle Personen, die nach dem Zweiten Weltkrieg als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegs- oder kriegsfolgebedingt zur Zwangsarbeit verpflichtet wurden. Antragsberechtigt sind auch Erben der ehemaligen Zwangsarbeiter, die nach dem Beschluss des Haushaltsgesetzes durch den Bundestag am 27. November 2015 verstorben sind.

Der Leverkusener BdV-Vorsitzende Rüdiger Scholz weist darauf hin, dass bisher mehr als 30.000 Anträge beim Bundesverwaltungsamt eingegangen sind. Vor dem Hintergrund, dass es fast siebzig Jahre gedauert hat, bis sich die Bundesregierung zu dieser Entschädigung durchringen konnte und die Antragsberechtigten mittlerweile ein hohes Alter erreicht haben, ist dies eine enorm hohe Zahl von Anträgen.

Für Antragsteller hat das Bundesverwaltungsamt unter der Telefonnummer 0228-993 589 800 ein Servicetelefon eingerichtet. Unter www.bva.bund.de/zwangsarbeiter können außerdem im Internet die Unterlagen heruntergeladen werden. Der 31. Dezember 2017 ist eine sogenannte Ausschlussfrist. Das heißt, dass die Anträge bis einschließlich Silvester beim Bundesverwaltungsamt eingegangen sein müssen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
Bisherige Besucher auf dieser Seite: 2.350

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "BdV Leverkusen"

Weitere Meldungen