OB Richrath verschenkt Werberechte, vergißt aber die Gestaltungssatzung anzupassen


Archivmeldung aus dem Jahr 2017
Veröffentlicht: 15.10.2017 // Quelle: Internet Initiative

Oberbürgermeister Uwe Richrath, der gleichzeitig Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse ist, teilte per Politikerinformationsdienst z.d.A Rat im Juli ( Nr. 6 vom 05.07.2017 (S. 171/172) mit, daß die Sparkasse ab 01. August das Recht eingeräumt bekommt, auch kommerzielle Werbung auf der Sparkassenkugel über die Moplak zu verkaufen. Die stark verschuldete Stadt Leverkusen kam offensichtlich gar nicht auf den Gedanken, einen Anteil an den Werbeeinnahmen einzufordern.
Nunmehr laufen neben Moplak-Werbung auch die ersten weiteren Fremdwerbungen z.B. von Saturn und DM.
Über drei Monate nach dem Geschenk an die Sparkasse und Wochen nach dem Zeigen der kommerziellen Werbung hat die Stadtverwaltung festgestellt, daß sie vergessen hat, die "Satzung über die äußere Gestaltung von Vordächern baulicher Anlagen sowie Werbeanlagen in Leverkusen-Wiesdorf" ändern zu lassen.
Per Nachtrags-Vorlage vom 12.10. will die Verwaltung nun am morgigen 16. Oktober die Satzung ändern zu lassen.



z.d.A Rat Nr. 6 vom 05.07.2017
"Gestaltung Kreisverkehr Ludwig-Erhard-Platz − Medienkugel
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 17.02.2014 zum Antrag Nr. 2625/2014 der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Die Unabhängigen vom 04.02.2014 mehrheitlich den nachfolgenden Beschluss gefasst:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen begrüßt die geplante Umgestaltung der Rasenfläche des Ludwig-Erhard-Kreisverkehrs mit der "Medienkugel", wie von Frau Beigeordneter Deppe in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vorgestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur kurzfristigen Umsetzung dieses Vorhabens einzuleiten.
3. Die Maßnahme ist für die Stadt kostenneutral durchzuführen.
Auf Basis des Ratsbeschlusses wurden seitens der Verwaltung Gespräche mit der Sparkasse Leverkusen zur Realisierung der Maßnahme geführt. Die Sparkasse Leverkusen hat die Medienkugel für die Stadt Leverkusen kostenneutral bereitgestellt und ist Eigentümerin der Kugel. Die Medienkugel wurde im Dezember 2014 in Betrieb genommen.
Gemäß vertraglicher Vereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen und der Sparkasse Leverkusen (Vertrag vom 25.07.2014) erfolgt die Bespielung der Medienkugel in wechselnden Abständen mit allgemeinen Begrüßungen der Passanten (z. B. Herzlich Willkommen), anlassbezogenen Begrüßungen (z. B. Frohe Weihnachten), Hinweisen auf sportliche, kulturelle oder soziale Veranstaltungen (z. B. Kommunalwahl 2014 – Geht wählen) oder zu allgemeinen Themen (z. B. Haltet die Stadt sauber). Die Sparkasse ist in angemessenem Umfang berechtigt, auf sich selbst, ihre Geschäfte und Veranstaltungen sowie auf finanzwirtschaftliche Themen hinzuweisen (z. B. Weltspartag). Konkrete Produkt- oder Unternehmenswerbungen für Dritte sind bisher ausgeschlossen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die Unternehmen der SparkassenFinanzgruppe sowie die Sponsoren zur Realisierung der Medienkugel.
Die Sparkasse Leverkusen hat nunmehr in Gesprächen mit der Stadt Leverkusen eine anteilige Vermarktung der Medienkugel mit kommerzieller Werbung angestrebt, um mit den Einnahmen einen Beitrag zur Deckung der Kosten und eine Rückführung der Investitionssumme zu erzielen. Mit dieser Zielsetzung wurden Verhandlungen mit der MOPLAK Medien Service GmbH (MOPLAK) als potenziellem Vermarkter geführt.
MOPLAK ist bereits langjähriger Vertragspartner der Stadt Leverkusen und hat das ausschließliche Recht zur Errichtung und Ausnutzung von Plakatanschlagstellen auf den öffentlichen Flächen der Stadt Leverkusen.
Der zwischen MOPLAK und der Sparkasse Leverkusen ausverhandelte Vertrag sieht die Übertragung des ausschließlichen Rechts zur Vermarktung der Medienkugel mit kommerzieller Werbung an MOPLAK vor. Die Werbung wird inhaltlich mit den bislang in Leverkusen durch MOPLAK vermarkteten Werbeflächeninhalten übereinstimmen. Die Medienkugel wird künftig zu je 50 % mit kommerzieller Werbung und nichtkommerzieller Werbung (allgemeine und anlassbezogene Begrüßungen, Hinweise auf sportliche, kulturelle oder soziale Veranstaltungen etc.) bespielt.
Die Laufzeit des Vertrages zwischen der Sparkasse Leverkusen und MOPLAK soll am 01.08.2017 beginnen und wird an die Laufzeit des bestehenden Vertrages zwischen der Stadt Leverkusen und MOPLAK zur Übertragung des ausschließlichen Werberechts an Plakatanschlagstellen im Stadtgebiet Leverkusen angepasst.
Der zwischen der Stadt Leverkusen und der Sparkasse Leverkusen geltende Vertrag wird zuvor für den Zweck der anteiligen kommerziellen Vermarktung der Medienkugel entsprechend modifiziert, bleibt darüber hinaus aber unberührt."
Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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