Sondernutzungserlaubnisse für Fußgängerzonen: Händler können sich bewerben


Archivmeldung aus dem Jahr 2017
Veröffentlicht: 12.10.2017 // Quelle: Stadtverwaltung

Auch im Jahr 2018 stehen in den Fußgängerzonen Opladen und Schlebusch wieder jeweils zwei Standorte für den Verkauf von Blumen bzw. Obst und Gemüse zur Verfügung. In der Fußgängerzone Wiesdorf steht nur ein Standort für den Verkauf von Obst und Gemüse zur Verfügung.

Sowohl Leverkusener als auch auswärtige Händler können sich bis zum 01.12.2017 um einen Standort bewerben. Die Bewerbung ist an den Fachbereich Straßenverkehr der Stadt Leverkusen, Haus-Vorster Straße 8, 51379 Leverkusen, zu richten. Antragsunterlagen sowie die geltenden Richtlinien für die Sondernutzungen in den Fußgängerzonen können entweder schriftlich oder telefonisch unter der Telefonnummer 0214/406 3641 angefordert werden.

Alternativ steht der Antrag als Download auf der städtischen Internetseite zur Verfügung:
https://www.leverkusen.de/vv/forms/6/gewerbliche_Sondernutzung__Antrag.pdf
Auch die vorgenannte Richtlinie ist auf der städtischen Internetseite einzusehen:
http://www.leverkusen.de/vv/produkte/FB36/sondernutzungen.php

Nähere Informationen zum Auswahlverfahren sind ebenfalls unter der o. g. Telefonnummer erhältlich oder können den Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungen im Bereich der Fußgängerzonen entnommen werden.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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