Helmut Nowak MdB verlangt Abdruck einer Gegendarstellung vom Leverkusener Anzeiger


Archivmeldung aus dem Jahr 2017
Veröffentlicht: 04.09.2017 // Quelle: Helmut Nowak

Anlässlich des Artikels „Diskussion über Altersarmut findet ohne die CDU statt“ im Leverkusener Anzeiger vom 4. September 2017 verlangt Helmut Nowak MdB den Abdruck einer Gegendarstellung. Helmut Nowak erklärt, dass der Artikel völlig die Faktenlage verzerre. Fakt ist, dass laut Einladungsschreiben der Katholischen Arbeiter-Bewegung (KAB) vom 15. Juli 2017 an ihn „die Direkt-Kandidaten des Wahlkreises 101“ und damit nur er persönlich zum Politischen Frühschoppen am 3. September 2017 eingeladen war. Nicht eingeladen waren die im Artikel genannten „Christdemokraten um den Leverkusener Bundestagsabgeordneten Helmut Nowak“. Insofern konnten die Christdemokraten auch nicht absagen. Das entsprechende Schreiben liegt Helmut Nowak vor und kann eingesehen werden.
Fakt ist zudem, dass Nowak begründet (!) per E-Mail am 9. August 2017 durch sein Büro für die Veranstaltung hat absagen lassen. Leider konnte er nicht am Politischen Frühschoppen teilnehmen, weil er bereits seit langem für den zeitgleich stattfindendenTag der Heimat“ auf dem Friedhof Manfort zugesagt hatte.



Der Leverkusener Anzeiger schrieb heute unter der Überschrift "Diskussion über Altersarmut findet ohne die CDU statt":
"Das Auffällige an diesem "Politischen Frühschoppen" zum Thema "Altersarmut" im Pfarrsaal der Herz-Jesu-Gemeinde Wiesdorf war die Abwesenheit eines CDU-Politikers. "Ohne Begründung" hätten die Christdemokraten um den Leverkusener Bundestagsabgeordneten Helmut Nowak ihre Teilnahme abgesagt, erklärte Moderator Winfried Gather, der Diözesan-Sekretär des Veranstalters KAB (Katholische Arbeitnehmer-Bewegung). Und das war zweifelsohne eine verstörende Geste jener Partei, die die christliche Ausrichtung ja im Namen trägt und deren Klientel eben nicht zuletzt auch die KAB und deren Stadtverbände wie der in Leverkusen sind...."


Nach §11 (1) Pressegesetzt NRW ist "Der verantwortliche Redakteur und der Verleger eines periodischen Druckwerks sind verpflichtet, eine Gegendarstellung der Person oder Stelle zum Abdruck zu bringen, die durch eine in dem Druckwerk aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen ist." Ob Anzeiger-Redakteur Frank Weiffen eine Tatsachenbehauptung aufgestellt hat oder nur eine aus Sicht von Helmut Nowak fehlerhafte Behauptung von Moderator Gather wiedergegeben hat wird noch zu klären sein. Vielleicht hätte es auch im Wahlkampf ein einfacher Korrekturhinweis getan.
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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