Ein Unfall, eine Erkrankung oder eine Behinderung kann das Leben gravierend verändern. Dann sollte die persönliche Vertretung gewährleistet sein. Die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten haben alle gemeinsam, dass der eigene Entscheidungsspielraum möglichst groß bleiben soll. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man einen Menschen, dem man voll vertraut, beauftragen, in bestimmten Fällen und unter bestimmten Bedingungen für den Betroffenen tätig zu werden. Teil einer Vorsorgevollmacht kann auch eine Patientenverfügung sein. Dies ist auch sinnvoll für den Fall, dass der Betroffene seine Wünsche für eine Behandlung oder Nichtbehandlung nicht mehr äußern kann. Dann tritt der Bevollmächtigte an die Stelle des Betroffenen und nimmt seine Interessen für ihn wahr.
Über Möglichkeiten und Grenzen von Vorsorgevollmachen, Patienten- und Betreuungsverfügungen informiert Thomas Holtzmann, Betreuungsverein der Diakonie Leverkusen
am Dienstag, 05.09.2017
18.00 bis 19.30 Uhr
SKM, Rat-Deycks-Str. 15 – 17
in Opladen/am Berliner Platz
Im Anschluss findet ein Erfahrungsaustausch von ehrenamtlichen Betreuern/-innen statt.