PRO NRW im Verfassungsschutzbericht des Bundes aufgeführt


Archivmeldung aus dem Jahr 2017
Veröffentlicht: 16.07.2017 // Quelle: Internet Initiative

Nachdem PRO NRW im Verfassungsbericht 2016 des Bundes (https://www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2016.pdf) aufgeführt wird, meldet die Organisation per Pressemittelung zu Wort:
"Offenbar hat das Bundesinnenministerium immer noch nicht verwunden, dass es aufgrund von Klagen von PRO NRW und anderen diverse Verfassungsschutzberichte aus der Vergangenheit hat einstampfen lassen müssen, da zu Unrecht Parteien aus dem PRO-Spektrum in den entsprechenden Verfassungsschutzberichten aufgeführt worden sind.
Nun haben offenbar einige Mitarbeiter des Verfassungsschutzes jedwede Sachlichkeit und jedwede Contenance gegenüber PRO NRW verloren. Im gestern veröffentlichten aktuellen Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2016 wird allen Ernstes bezüglich PRO NRW kundgetan:
"Allerdings gilt zu beachten, dass diese (gemeint ist u.a. PRO NRW) mitunter auch keine ernsthafte Teilnahme am demokratischen und parlamentarischen System beabsichtigen, sondern vielmehr an verbotssicheren Strukturen für die Ausübung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele interessiert sind."
Für diese ehrverletzende und stigmatisierende Bekundung wird seitens des Verfassungsschutzes natürlich kein Beleg geliefert. Es wird dreist halt auf die nordrhein-westfälische Grundgesetzpartei PRO NRW eingeprügelt. Diese wird in stigmatisierender Absicht mit irgendwelchen neonazistischen Sekten gleichgesetzt. Schäbiger geht es kaum noch! Dabei hat sich PRO NRW immer wieder zum Grundwertekanon unseres Grundgesetzes bekannt und jede Form des Extremismus entschieden abgelehnt. Aber PRO NRW hat es in den letzten 10 Jahren gewagt, die verbrauchten Altparteien zu kritisieren und hat den Altparteien nicht genehme Kampagnen gegen die schleichende Islamisierung unserer Städte sowie gegen Überfremdung und den Missbrauch des Asylrechts geführt. Offenbar reicht es mittlerweile in der Bundesrepublik aus, wenn eine politische Gruppierung sich kritisch mit den verordneten Geboten der Political Correctness auseinandersetzt, um als verfassungsfeindliche Bestrebung stigmatisiert zu werden.
PRO NRW lässt sich auch vom Innenminister de Maiziere nicht stigmatisieren und wird den Verfassungsschutz mit einer anwaltlichen Unterlassungsaufforderung konfrontieren. Sollte diese stigmatisierende Passage nicht zurückgenommen werden, so wird PRO NRW beim zuständigen Verwaltungsgericht eine Unterlassungsklage erheben. Es könnte den Schlapphüten dann mal wieder passieren, dass sie ihre sogenannten Verfassungsschutzberichte wegen erneuter Falschbehauptungen einstampfen müssen."

Auf Seite 77 führt der Verfassungsschutzbericht aus: "Mit einer Entscheidung vom 21. Januar 2016 hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin bestätigt, dass die Erwähnung von „pro NRW“ im Verfassungsschutzbericht 2012 des Bundes rechtmäßig ist. Demnach verfolge „pro NRW“ Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die darauf gerichtet seien, Verfassungsgrundsätze zu beseitigen, insbesondere die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Dies komme insbe­sondere in der anhaltenden islam- und fremdenfeindlichen Agitation der Partei zur Geltung. Anderslautende Stellungnahmen der Partei, wie zum Beispiel Bekenntnisse zum Grundgesetz, wertete das Gericht als „bloße Lippenbekenntnisse“."


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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