Einzelhandels- und Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Leverkusen

Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger

Archivmeldung aus dem Jahr 2017
Veröffentlicht: 07.03.2017 // Quelle: Stadtverwaltung

Was benötigt der Einzelhandel in Leverkusen, um zukunftsfähig zu sein? Wie kann die Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros stadtverträglich gesteuert werden? Dies und andere Themen sind Inhalte des überarbeiteten Einzelhandelskonzeptes sowie des erstmalig aufgestellten gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeptes für die Stadt Leverkusen. Die Stadt hat im vergangenen Jahr das Kölner Gutachterbüro CIMA Beratung + Management GmbH mit der Erarbeitung der Konzepte beauftragt. Jetzt sollen im Rahmen von drei Informationsveranstaltungen die ersten Ergebnisse präsentiert werden.

Das Einzelhandelskonzept wird neu aufgelegt
Anlass für die Überarbeitung des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes waren der allgemeine Strukturwandel im Einzelhandel, Veränderungen in der räumlichen Verteilung des Einzelhandelsangebotes im Stadtgebiet sowie neue gesetzliche Rahmenbedingungen auf Bundes- und Länderebene. Das Einzelhandelskonzept bildet die Grundlage für die planungsrechtliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung und dient Politik, Verwaltung und Unternehmen als Orientierungsleitfaden zur zukünftigen Entwicklung der Leverkusener Einzelhandelsstandorte.

Eine umfassende Bestandsaufnahme des Einzelhandels sowie eine Passantenbefragung in den drei Zentren Wiesdorf, Opladen und Schlebusch läuteten im März 2016 den Projektauftakt ein. Nach einer Auswertungs- und Bearbeitungsphase, die durch einen interdisziplinär besetzten Arbeitskreis begleitet wurde, liegen nun die ersten Erkenntnisse vor.

Ein Vergnügungsstättenkonzept wird zum ersten Mal erarbeitet
Im Stadtgebiet von Leverkusen haben sich im Vergleich zu anderen Kommunen in NRW überdurchschnittlich viele Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, oftmals im direkten Einzugsbereich der Einkaufszonen sowie in Gewerbegebieten und gewerblich geprägten Bereichen angesiedelt. Verdrängungseffekte, Konflikte mit sensiblen Nutzungen sowie Wert- und Imageverluste sind direkte Folgen der vermehrten Ansiedlung von Vergnügungsstätten.

Um solchen Tendenzen entgegenzuwirken und die städtebauliche Ordnung langfristig zu erhalten, hat die Stadt Leverkusen erstmalig ein gesamtstädtisches Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten in Auftrag gegeben. Übergeordnetes Ziel ist es dabei, künftige Vergnügungsstätten auf stadtverträgliche Teilräume zu lenken und sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch bei den privaten Akteuren (Immobilienbesitzer, Spielhallenbetreiber, Gewerbetreibende und Bürger) Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen.

Das Projektteam wird die bisherigen Ergebnisse der Gutachten in den jeweiligen Stadtbezirkszentren im Rahmen der entsprechenden Informationsveranstaltung vorstellen. Anschließend besteht die Möglichkeit, mit Vertretern der Stadtverwaltung sowie dem Gutachter ins Gespräch zu kommen.

Der Fachbereich Stadtplanung lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die Politik sowie alle Vertreter des Einzelhandels herzlich zu den insgesamt drei Veranstaltungen ein, die jeweils um 18:00 Uhr beginnen.

Stadtbezirk I: Mittwoch, 15. März 2017 im Agamsaal des Forums, Am Büchelter Hof 9
Stadtbezirk II: Donnerstag, 30. März 2017 im Funkenturm, Bahnstadtchaussee 8
Stadtbezirk III: Montag, 27. März 2017 im Pfarrsaal St. Andreas, Bergische Landstraße 8


Nicht betroffen vom Vergnügungsstättenkonzept sind die OnlineCasinos, die praktisch von jedem Punkt in der Stadt über das heimische LAN, WLAN oder Mobilfunk verfügbar sind.
Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Firma
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