Die Landesregierung hat folgendes Volksbegehren zugelassen: „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!“
Die zu einer Landtagswahl in Nordrhein Westfalen wahlberechtigten Leverkusener Bürgerinnen und Bürger können ihre Unterstützungsunterschrift zum obigen Volksbegehren vom Donnerstag, 2. Februar 2017, bis Mittwoch, 7. Juni 2017, an folgenden Verwaltungsstellen auf dort ausliegenden formellen Unterschriftslisten unter Angabe von Vor-, Familiennamen und Anschrift abgeben:
• in Leverkusen Wiesdorf, im Rathaus, 4. OG - Bürgerbüro, Fr.-Ebert Platz 1, 51373 Leverkusen am Montag, Dienstag und Mittwoch von 8.00 - 16.00 Uhr, am Donnerstag von 8.00 – 18.00 Uhr, am Freitag von 8.00 – 13.00 Uhr
• in Leverkusen Opladen im Verwaltungsgebäude Goetheplatz, EG - Information, Goetheplatz 1-4, 51379 Leverkusen am Montag, Dienstag und Mittwoch von 8.30 - 15.30 Uhr, am Donnerstag von 8.30 – 18.00 Uhr, am Freitag von 8.30 – 13.30 Uhr
Beide Standorte sind auch an folgenden Sonntagen geöffnet:
19. Februar 2017, 26. März 2017, 30. April 2017, 28. Mai 2017
jeweils von 9.00 – 13.00 Uhr
Zu einer Landtagswahl ist in Nordrhein Westfalen wahlberechtigt, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens 18 Jahre alt ist.
Jede(r) Wahlberechtigte muss die Unterschrift persönlich ableisten. Eine Unterschrift in Stellvertretung ist nicht zulässig. Der Personalausweis oder Reisepass ist mitzubringen.
Neben den Unterschriftslisten können Wahlberechtigte auch per Brief auf einem Eintragungsschein ihre Unterstützung des Volkbegehrens erklären. Einen Eintragungsschein stellt die Stadt Leverkusen auf formlosen Antrag bis zum 31. Mai 2017 aus. Dieser sollte schriftlich gesendet werden an:
Stadt Leverkusen – Bürgerbüro, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen, oder per Fax an die Rufnummer. 0214/406-3302, oder per Mail an 33@Stadt.Leverkusen.de.
Die bei der Stadt Leverkusen ausliegenden Unterschriftslisten bzw. der ausgestellte Eintragungsschein ergänzen eine freie Unterschriftensammlung in ganz Nordrhein-Westfalen, die seit Januar 2017 für zwölf Monate stattfindet. Jede(r) Wahlberechtigte darf das Volksbegehren entweder über die Listen ausliegend bei der Stadt Leverkusen oder im Rahmen der freien Unterschriftensammlung nur einmal unterzeichnen. Die Unterzeichnung wird deshalb in einem EDV Verfahren registriert.
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