In der Wetterprognose vom 12.01.2017 von 13:00 Uhr für das Stadtgebiet Leverkusen wird für die Nacht und tendenziell für die nächsten Tage folgende Wetterlage vorhergesagt:
Heute Nachmittag viele Wolken und Schauer, gegen Abend stärker werdend. Glätte tagsüber aber ausgeschlossen. Höchsttemperaturen 4 bis 6 Grad. Weiterhin windig.
In der Nacht zum Freitag wolkenreich vermehrt Regen und Schneeregen ohne Glätte, in der 2. Nachthälfte (2-3 Uhr) in Schnee übergehend und noch 5-10cm Nassschnee möglich. Tiefsttemperaturen +2 bis 0 Grad, vereinzelt Gefrieren von Nässe und Matsch möglich.
Vorhersage für die folgenden Tage:
Am Freitag weiterhin meist dicht bewölkt und immer wieder Schauer, stellenweise, bei höheren Intensitäten vorübergehend streckenweise Glätte durch Schnee und Schneematsch möglich bei Höchsttemperaturen von 2 bis 4 Grad.
In der Nacht zum Samstag weitere Schauer, dabei Regen oder Schneeregen, nur bei stärkeren Intensitäten auch Schnee, dann zum Morgen/Vormittag hin stellenweise Glätte durch etwas Schnee oder Matsch, gleichzeitig nachlassend und Auflockerungen möglich, stellenweise Gefrieren von Nässe oder Matsch möglich, bei von 2 bis 0 Grad.
Am Samstag wolkig mit Auflockerungen und längere Zeit trocken. Höchsttemperaturen +1 bis +3
Grad.
In der Nacht zum Sonntag wechselnd bewölkt und anfangs gelegentlich etwas Schnee oder Schneeregen mit stellen- bis streckenweiser Glätte, später wieder meist trocken und Auflockerungen, dann stellen- bis streckenweise Gefrieren von Nässe/Matsch. Tiefsttemperaturen -1 bis -3 Grad.
Die TBL haben daher die Durchführung nachfolgender Winterdienstmaßnahmen für den 13. Januar angeordnet:
o Präventives Streuen von Feuchtsalz für die Streustufe 1. Der Zeitpunkt wird in Abhängigkeit vom Eintritt des Ereignisses nach Rücksprache mit den Meteorologen im Verlauf des späten Nachmittags festgelegt.
o Durchführen von Räum- und Streumaßnahmen ggfs. im 2-Schicht-Betrieb: Schicht 1mit 9 großen und 4 kleinen Streufahrzeugen für die Streustufe I, Hauptverkehrsstraßen und Radwege. Schicht 2 räum- und Streumaßnahmen auf verkehrswichtigen Hauptverkehrsstraßen
o Durchführen von Räum- und Streumaßnahmen auf der Campus- und Bahnhofsbrücke und der Rampenanlagen
o Durchführen von Räum- und Streumaßnahmen durch Fremdunternehmer an Bushaltestellen, Überquerungshilfen, Überwegen usw.
o Räum- und Streumaßnehmen auf Brücken und Treppen