A1: Informationen zur Breitenbeschränkung an der Leverkusener Rheinbrücke


Archivmeldung aus dem Jahr 2016
Veröffentlicht: 22.09.2016 // Quelle: Straßen.NRW

Die Schrankenanlage auf der Leverkusener Rheinbrücke erfordert eine Breitenbeschränkung von 2,30 Meter für alle Fahrzeuge. Gemessen wird dabei inklusive beider Außenspiegel. Breite PKW, Wohnwagengespanne, Wohnmobile oder auch große Transporter werden dann die Rheinbrücke nicht mehr nutzen können. Dies gilt unabhängig vom Gewicht des Fahrzeugs.

Bei dem 2,30 Meter-Maß handelt es sich um die Breite der Markierung auf der Fahrbahn. Zu den Stahlwänden in der Sperranlage besteht ein Sicherheitsabstand. Dieser soll verhindern, dass Fahrzeuge, die aufgrund ihres Gewichts die Schranke auslösen, in der Absperrung stecken bleiben.

Die Breitenbeschränkung ist ein wichtiger Bestandteil des Verkehrssicherungskonzeptes, um dem LKW-Verkehr das Befahren der Verbotsstrecke deutlich und nachhaltig zu erschweren. Sie ist in beiden Fahrtrichtungen bereits in Kraft. Den zuständigen Behörden ist die Tragweite der Beschränkung für einzelne Verkehrsteilnehmer bewusst, jedoch sehen sie keine andere Möglichkeit mehr, Fehlfahrten von LKW über die Rheinbrücke zu unterbinden. Weder die bisherige Blitzeranlage, noch Polizeipräsenz vor Ort konnte bislang die Zahl der Fehlfahrten reduzieren.

Die Rheinbrücke Leverkusen ist seit zwei Jahren für Fahrzeuge, die schwerer als 3,5 Tonnen sind, gesperrt. Weil aber immer noch täglich bis zu 150 schwere Fahrzeuge über die Brücke fahren, was zu weiteren schwerwiegenden Schäden führt, werden jetzt für alle Fahrbeziehungen Schrankenanlagen aufgebaut, um diese Überfahrten zu verhindern. Spätestens im Oktober sollen alle Anlagen zum Schutz der Brücke komplett installiert sein.


Straßen.NRW
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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