A1: Planfeststellungsverfahren für Leverkusener Rheinbrücke beantragt


Archivmeldung aus dem Jahr 2015
Veröffentlicht: 30.10.2015 // Quelle: Strassen.NRW

Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Rhein-Berg hat bei der Kölner Bezirksregierung die Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Leverkusener Rheinbrücke beantragt.

Dem vorausgegangen war die Genehmigung der Entwurfsplanung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Das nun beantragte Verfahren beinhaltet den A1-Abschnitt von Köln-Niehl bis einschließlich dem Autobahnkreuz Leverkusen-West und die neue Rheinbrücke. Die Genehmigung der Entwurfsplanung durch das BMVI bedeutet, dass Straßen.NRW eine Detailplanung erarbeitet und vorgelegt hat, der vom Bundesministerium vorbehaltlos zugestimmt werden konnte.

Im anstehenden Planfeststellungsverfahren können sowohl die betroffenen Träger öffentlicher Belange wie die Kommunen Köln und Leverkusen als auch die Bürgerinnen und Bürger Bedenken und Anregungen vorbringen. Die Pläne werden öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt hierfür wird von der Bezirksregierung in Abstimmung mit den Kommunen festgelegt. Der Abschnitt zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen-West und Leverkusen ist nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens.

Gegen den am Ende des Verfahrens von der Bezirksregierung formulierten Planfeststellungsbeschluss kann man dann - allerdings ausschließlich beim Bundesverwaltungsgericht - klagen. Damit trotzdem sofort mit dem Bau begonnen werden kann, soll in diesem besonderen Fall der "Sofortvollzug" beantragt und erwirkt werden. Das hätte zur Folge, dass Klagen dann keine den Bau aufschiebende Wirkung hätten.

Die Leverkusener Rheinbrücke muss schnellstens durch einen Neubau (zwei einzelne Brücken) ersetzt werden, da die alte Brücke seit einigen Jahren massive Schäden aufweist. Sie ist derzeit für Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen gesperrt, was den Schwerverkehr im Großraum Köln auf dieser wichtigen Fernstraße massiv beeinträchtigt. Straßen.NRW plant, 2017 mit dem Neubau zu beginnen. Die erste Brücke soll bis 2020 fertiggestellt sein und den Komplettverkehr mit verengten Fahrspuren aufnehmen. Danach kann die alte Rheinbrücke abgerissen und bis 2023 an dieser Stelle die zweite Brücke gebaut werden.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Bisherige Besucher auf dieser Seite: 2.276

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Strassen.NRW"

Weitere Meldungen