Beschleunigungsgesetz: Das Kind nicht mit dem Bade ausschütten


Archivmeldung aus dem Jahr 2015
Veröffentlicht: 15.01.2015 // Quelle: KPV Leverkusen

Der Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU Leverkusen, Rüdiger Scholz, appelliert an das Bundesverkehrsministerium, von seinem Plan, das Beschleunigungsgesetz auf die Strecke zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen auszudehnen, Abstand zu nehmen. Er erklärt dazu:

„Das Beschleunigungsgesetz ist für Fälle vorgesehen, wo Not am Mann ist und dringender Handlungsbedarf angesagt. Dies bezieht sich in Leverkusen ausschließlich auf den Neubau der Autobahnbrücke. Hier muss jede Chance genutzt werden, die Zeit zur Erstellung der neuen Brücke zu verkürzen.

Die KPV Leverkusen hat deshalb den CDU-Bundestagsabgeordneten Helmut Nowak gebeten, im Rahmen des bevorstehenden Gesetzgebungsverfahrens darauf zu achten, das sich die entsprechende Passage im Beschleunigungsgesetz ausschließlich auf den Bereich des Neubaus der Brücke beschränkt.

Der Abschnitt zwischen Leverkusen-West und dem Autobahnkreuz Leverkusen ist ohne zeitliche Not. Daher ist es zwingend notwendig, für diesen Abschnitt eine mögliche Klage über alle Instanzen führen zu können. Alles andere würde bei den Leverkusenern zu Recht den Eindruck erwecken, als wolle man etwas von `oben durchdrücken`.

Außerdem brauchen das Landes- und das Bundesverkehrsministerium sowie der Landesbetrieb Straßen NRW keine Angst vor einer Klage zu haben, wenn bei den Planungen dem Wunsch der Leverkusener entsprochen und die bisherige Stelze durch einen Tunnel ersetzt wird.“


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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