Bereits seit dem 1. Januar 2011 erhalten Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld und Kinderzuschlag Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Zuständig für die Bearbeitung von Anträgen für SGB II Empfänger ist bisher das Job Center Leverkusen.
Ab dem 1. Januar 2015 werden Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket auch für Anspruchsberechtigte nach dem SGB II im Fachbereich Soziales der Stadt Leverkusen bearbeitet.
Neuanträge können daher ab dem 1. Januar 2015 gestellt werden bei der
Stadt Leverkusen
Fachbereich Soziales
Miselohestraße 4
51379 Leverkusen
Die Öffnungszeiten für ein persönliches Gespräch:
Montag 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.30 – 12.30 Uhr
Freitag 08.30 – 12.30 Uhr
Zur Antragstellung ist die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides notwendig.