Sicherheit von Spielgeräten ist gewährleistet


Archivmeldung aus dem Jahr 2014
Veröffentlicht: 14.05.2014 // Quelle: Stadtverwaltung

Im Bericht des Leverkusener Stadtanzeigers vom 14. Mai 2014 wurden Vorwürfe bezüglich der angeblich mangelnden Sicherheit von Spielgeräten auf Spielplätzen und Schulhöfen erhoben. Demnach habe eine Herstellerfirma von Seilspielgeräten „die gesetzlich vorgesehen halbjährlichen Prüfungstermine in 2013 nicht eingehalten und die jeweils zweiten Prüfungen bei zehn Geräten auf das Jahr 2014 verschoben.“ Die Garantie einer durchgängigen Sicherheit sei damit in Frage gestellt.

Hierzu ist folgendes festzustellen:
Die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollintervalle für die betreffenden Spielgeräte wurden eingehalten, ein Sicherheitsrisiko bestand zu keiner Zeit.

Die Überprüfung der Sicherheit von Spielgeräten auf öffentlichen Kinderspielplätzen und Schulhöfen in Leverkusen erfolgt entsprechend der Europäischen Norm EN 1176. Diese sieht drei Arten von Kontrollen vor:

- Eine Sicht- und Funktionskontrolle, bei der offensichtliche Gefahrenquellen aufgedeckt werden, die durch Benutzung, Witterung oder Vandalismus entstanden sind.
- Eine Verschleißkontrolle, bei der unter anderem Schrauben, Haltegriffe und Absturzsicherungen sowie bewegliche und Verbindungselemente intensiv überprüft und eventuelle Mängel beseitigt werden.
- Eine Jahreshauptinspektion, bei der der sicherheitstechnisch einwandfreie Zustand der Anlage, insbesondere die Stand- und Belastungssicherheit, überprüft wird.

Prüfungen von Spielgeräten können vom TÜV, aber auch von qualifizierten Spielplatzprüfern durchgeführt werden. Ein entsprechendes „TÜV-Siegel“ auf Kinderspielgeräten ist nicht gefordert.

Gemäß DIN Norm soll die Verschleißkontrolle im ein- bis dreimonatigen Intervall vorgenommen werden, in Leverkusen wird diese durch die speziell geschulten städtischen Spielplatzkontrolleure zusammen mit der Sicht- und Funktionskontrolle in ein- bis zweiwöchigen Intervallen durchgeführt.

Die Jahreshauptinspektion ist laut DIN Norm einmal jährlich gefordert. Sie wurde bei den im Bericht des Stadtanzeigers angeführten Seilspielgeräten im Frühjahr 2013 und im Januar 2014 durchgeführt. Die Herstellerfirmen der Seilspielgeräte empfehlen unabhängig von der sicherheitstechnischen Notwendigkeit zusätzlich eine weitere Inspektion pro Jahr. Nur bei Inanspruchnahme dieser zusätzlichen Wartungen können seitens der Stadt etwaige Garantieansprüche geltend gemacht werden. Eine solche zusätzliche Inspektion musste bei den Seilspielgeräten auf Schulhöfen um einige Wochen verschoben werden.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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