Notfallseelsorge gesichert


Archivmeldung aus dem Jahr 2011
Veröffentlicht: 15.11.2011 // Quelle: Stadtverwaltung

„Erste Hilfe für die Seele“ ist das Motto der Notfallseelsorge Leverkusen. Mit der Vertragsunterzeichung zwischen Stadt Leverkusen, dem Evangelischen Kirchenkreis und dem Kirchengemeindeverband der kath. Kirchen in Leverkusen wurde ihre Finanzierung dauerhaft gesichert. Anteilig zu jeweils einem Drittel finanzieren die Kirchen und die Stadt Leverkusen die Halbtagsstelle der Koordinatorin Ann-Carolin Boddenberg beim evangelischen Kirchenkreis.

Seit 2009 war Frau Boddenberg befristet beim Kirchenkreis mit 18 Wochenstunden angestellt. Durch Finanzierungsvereinbarung der Stadt kann der Vertrag über 19,5 Stunden/Woche jetzt unbegrenzt mit der gesetzlich üblichen Kündigungsfrist laufen.

In 2010 hatte die Notfallseelsorge Leverkusen 76 Einsätze. Am häufigsten war die Betreuung von Angehörigen nach plötzlichem Tod (28), die Betreuung traumatisierter Personen (19) und die Betreuung von Angehörigen nach Suizid (8) nötig.

Die Notfallseelsorge Leverkusen wird seit 1996 beim Kirchenkreis betrieben. In den ersten Jahren wurde sie ehrenamtlich, überwiegend von Pfarrern und Pfarrerinnen geleistet und auch heute arbeitet sie noch mit ehrenamtlichen Kräften zusammen. Außerdem ist das Team der Notfallseelsorge ständig in Kontakt mit Rettungsdiensten, Polizei, Kriminalpolizei und Feuerwehr, dazu kommen Kontakte mit Amtsgericht, Frauennotruf, Beerdigungsinstituten und Hebammen.

Zu Anfang wurden auch die Einsatzkräfte von der Notfallseelsorge der Kirchen betreut. Seit 2006 gibt es außerdem die Psychosoziale Betreuung (PSU) bei der Feuerwehr. Die Notfallseelsorge arbeitet eng mit der PSU zusammen.

Im Mittelpunkt beider Einrichtungen steht das professionelle Bemühen, die Folgen von psychischen Traumata zu erkennen und einer Behandlung zugänglich zu machen - die Notfallseelsorge, wenn Angehörige aufgefangen werden müssen, die PSU wenn die Einsätzkräfte infolge von Traumata oder bei dauerhafter seelischer Belastung posttraumatische Stresssymptome entwickeln.

Einsatzspektrum der Notfallseelsorge
Notfallseelsorge ist psychosoziale und seelsorgerische Krisenintervention. Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Großschadenslagen usw.) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen. Aber auch Hilfe nach häuslichen traumatischen Ereignissen, wie nach erfolgloser Reanimation, plötzlichem Kindstod und Suizid, sowie Begleitung der Polizei bei der Überbringung von Todesnachrichten gehört zum Einsatzspektrum der Notfallseelsorge.

Schwerpunkte der Notfallseelsorge sind Ansprache und Beistand, einfaches Dasein und die Aufmerksamkeit für die Angehörigen bzw. mit betroffenen Personen, aber auch der Einsatzkräfte sowie die Aktivierung des sozialen Umfeldes/Netzes und das Angebot religiöser Betreuung. Sie arbeitet grundsätzlich ökumenisch.

Wesentliches Ziel der Notfallseelsorge ist die Vermeidung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS; engl. PTSD für: posttraumatic stress disorder) bei Betroffenen und Einsatzkräften.

Ein Wegfall der Notfallseelsorge würde dazu führen:
- dass das Einsatzgeschehen durch unbetreute traumatisierte Personen beeinträchtigt würde,
- dass die Gefahr der PTBS-Betroffenen bei den Einsatzkräften deutlich steigen würde.

Notfallseelsorge kann nicht durch professionelle PSU-Kräfte der Städte und Landkreise ersetzt werden. Diese haben zwar ebenfalls die Aufgabe, psychosoziale Unterstützung zu leisten, bewegen sich aber inhaltlich auf einem anderen Feld. Vielmehr ist eine Kombination von PSU und Notfallseelsorge notwendig, um alle Bedarfe abzudecken.

Somit sind sowohl die PSU als auch die Notfallseelsorge notwendig, um die Aufgaben der Stadt in Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz nachhaltig erfüllen zu können. Ein Wegfall von PSU oder Notfallseelsorge würde die Einsatz- und Arbeitsfähigkeit der Einsatzkräfte nachhaltig gefährden und gleichzeitig die operative Einsatztätigkeit beeinträchtigen, weil unbetreute Betroffene zwangsläufig Hilfe suchend - faktisch aber den Einsatz störend - auf die dafür nicht ausgebildeten Einsatzkräfte einwirken würden.

Eine Kostenbeteiligung zu 1/3 an den Personalkosten einer zu 2/3 von den Kirchen finanzierten Notfallseelsorgekoordination (1/2 Stelle) in Höhe von 10.000 € ist daher eine für die Erfüllung einer Pflichtaufgabe nach § 82 Abs. 1 GO NRW notwendige Aufgabe und haushaltsrechtlich auch im Nothaushalt zulässig.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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