Tabakprodukte strenger regulieren zum Schutz der Jugend

Einigung der EU-Mitgliedstaaten

Archivmeldung aus dem Jahr 2013
Veröffentlicht: 18.12.2013 // Quelle: Axel Voss

Die Neufassung der EU-Tabakprodukterichtlinie ist so gut wie fertig. Unterhändler des EU-Parlaments und der nationalen Regierungen einigten sich nun auf verschärfte Standards. "Tabak ist kein Verbrauchergut wie jedes andere. Wir haben das getan, was die EU-Bürger von uns erwarten, nämlich einen hohen Gesundheitsschutz sicherzustellen“, sagte der Europaabgeordnete Axel Voss (CDU).

„Die Zahl der jugendlichen Raucher ist leider immer noch alarmierend hoch. Die Verpackung soll daher nicht mehr die Gefahren durch irreführende Elemente verschleiern, sondern ganz klar aussagen: Gesundheit und Jugendschutz gehen vor", so Voss.

Die künftige EU-Tabakproduktrichtlinie umfasst:
• - Bildwarnhinweise bei Zigarettenschachteln, Feinschnitt- und Wasserpfeifentabak-Packungen, auf 65 Prozent der Vorder- und Rückseite
• - Verbot aromatisierter Zigaretten
• - Verschärfte Meldepflicht für bestimmte Tabakzusatzstoffe
• - Verbot irreführender Elemente auf der Packung, die ein Tabakerzeugnis mit täuschenden Mitteln bewerben oder die Gefahren verharmlosen
• - Verbot von Mentholzigaretten nach einer Übergangsfrist von sechs Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie
• - Kampf gegen den illegalen Handel mit Tabakerzeugnissen durch ein umfassendes Rückverfolgungssystem
• - E-Zigaretten sollen weiterhin ohne Apothekenpflicht frei verkäuflich sein. Bei der Frage der Nachfüllfläschchen hat der Rat noch einen Vorbehalt angemeldet.

Die Tabakproduktrichtlinie muss nun noch formell von Parlament und Rat bestätigt werden und wird voraussichtlich Mitte 2014 in Kraft treten.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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