Kommt es wegen der hohen Friedhofsgebühren in Leverkusen in Zukunft zu einem „Bestattungstourismus“ in billigere Nachbarkommunen?

Nach Aussage des Bundes der Steuerzahler NRW steht Leverkusen bei den Gebühren für Sargbestattungen an vierter Stelle aller kreisfreien Städte in NRW!
Steuerzahler-Bund empfiehlt einen Blick auf die Gebühren der Nachbarkommunen zu werfen!

Archivmeldung aus dem Jahr 2013
Veröffentlicht: 24.11.2013 // Quelle: Friedrich Busch

Nach Auffassung von Friedrich Busch ist die Stadt Leverkusen gehalten, die Friedhofsgebühren nachhaltig zu senken.
Busch: „Eine Studie des Bundes der Steuerzahler NRW hat jetzt aufgezeigt, dass Leverkusen mit 3288,88 Euro bei Sargbestattungen die viert höchsten Gebühren aller 23 kreisfreien Städte verlangt. Diese Zahl macht deutlich, dass die Stadt noch größere Anstrengungen unternehmen muss, um langfristig die Gebühren zu senken bzw. einen weiteren Anstieg zu bremsen.“
Die Aussagen des Bundes der Steuerzahler NRW sind drastisch. „Wir appellieren daher…die Grabnutzungs-, Bestattungs- und Genehmigungsgebühren umgehend zu senken…“

Nach Auffassung von Busch hat die Stadt das Problem schon vor Jahren erkannt und auch Maßnahmen eingeleitet.
Busch: „In Lützenkirchen wurde auf dem städtischen Friedhof ein großes Grabfeld stillgelegt. Aber die Friedhöfe Reuschenberg und Scherfenbrand sollten noch einmal daraufhin überprüft werden, wo auf Flächen verzichtet werden kann.“

Wenn die Kosten weiterhin steigen, dann befürchtet Busch möglicherweise einen Bestattungstourismus in Nachbarkommunen, deren Friedhofgebühren wesentlich niedriger sind. Als Beispiel führt Busch die Stadt Solingen an.
Busch: „Im Gegensatz zu Leverkusen mit seinen 3288,88 Euro fallen in Solingen Gebühren für eine vergleichbare Sargbestattung von „nur“ 1470 Euro an.

Nach Aussagen des Bundes der Steuerzahler NRW ist aber folgendes zu beachten: „Der Verstorbene hat nur in der Kommune, in der er zuletzt seinen Lebensmittelpunkt hatte, einen Rechtsanspruch auf die Nutzung des Friedhofs. Die Nachbarkommune kann eine Bestattung also verwehren. Angesichts der Überkapazitäten auf kommunalen Friedhöfen, die es in fast allen Städten gibt, sind jedoch die meisten Kommunen bereit, auch Auswärtige zu bestatten, wenn diese oder ihre Angehörigen es wünschen.“ Soweit die Aussage des Bundes der Steuerzahler NRW.

Busch stimmt der abschließenden Aussage des Bundes der Steuerzahler NRW zu, wenn dieser meint, dass es nicht im Sinne einer bürgerfreundlichen Stadt sein kann, wenn Angehörige „in einer Nachbarkommune nach einer Grabstätte anfragen, weil sie aufgrund der finanziellen Situation nicht in der Lage sind, die Gebühren aufzubringen…“


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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