Neue Minijob-Broschüre des Frauenbüros erhältlich


Archivmeldung aus dem Jahr 2013
Veröffentlicht: 22.11.2013 // Quelle: Stadtverwaltung

Bundesweit beträgt der Frauenanteil 64,3 Prozent bei allen geringfügig Beschäftigten. Für Leverkusen trifft dieses Verhältnis ebenso zu: 2012 waren 25.692 Frauen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, im Gegensatz dazu waren 12.748 Frauen in geringfügig bezahlten – nicht sozialversicherungspflichtigen – Jobs tätig, mit wenig Aussichten auf eine annährend ausreichende Altersversorgung.

Es gilt daher nach wie vor, dass sich die Rahmenbedingungen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt und in der Erwerbstätigkeit zukünftig verbessern müssen.

Zahlreiche Anfragen im Frauenbüro zu diesem Thema spiegeln wieder, dass hier immer noch ein großer Handlungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der aktuellen gesetzlichen Änderungen, besteht. Die aktualisierte Fassung der „Minijob-Broschüre“ mit gesetzlichem Stand von Juli 2013 soll helfen, sich in dem „Dschungel“ der Gesetze zurecht zu finden.

Die zwei wesentlichen Änderungen bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen sind:
- Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen steigt von 400 € auf 450 €.
- Personen, die vom 1. Januar 2013 an ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das zahlt sich aus: Minijobs, die ab dem 1. Januar 2013 begonnen haben, werden versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beschäftigten können jetzt Ansprüche auf das volle Leistungspaket der Rentenversicherung erwerben - mit vergleichsweise niedrigen eigenen Beiträgen.

Die Broschüre ist ab sofort im Rathaus, in den städtischen Verwaltungsgebäuden sowie im Frauenbüro erhältlich (Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, Tel.: 0214/406 – 83 01; Kontakt per Mail: 03@stadt.leverkusen.de)


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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