Plötzlich Überschwemmungsgebiet! – Was kommt auf die Anwohner der Wiembachallee, Bielertstraße, Böcklerstraße etc. in Opladen zu?


Archivmeldung aus dem Jahr 2013
Veröffentlicht: 30.10.2013 // Quelle: Friedrich Busch

Ein Auftritt von NRW-Umweltminister Remmel letzte Woche hat Ratsherr Friedrich Busch auf den Plan gerufen: Remmel hat neue Risiko- und Gefahrenkarten zu Überschwemmungsgebieten vorgestellt, die von den Bezirksregierungen erstellt worden sind.
Busch: „Ich war schon sehr überrascht, als ich mir die von der Bezirksregierung erstellte Karte angesehen habe. Als Überschwemmungsgebiete sind zahlreiche Straßen in Opladen ausgewiesen: Vor allem Anwohner der Bielertstraße, Böcklerstraße, Adalbert Stifter Straße und Fürstenbergstraße in Opladen sind unmittelbar betroffen. Dieses Areal in Nähe des Wiembaches ist auf der Karte der TBL bislang nur als hochwassergefährdetes Gebiet ausgewiesen. Jetzt hat dieses Areal den Status „Überschwemmungsgebiet“. Die Anwohner werden sich wundern, was möglicherweise auf sie zukommt.“

Die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes des Wiembaches im Sinne des § 78 WHG (Wasserhaushaltgesetzes) ist seit dem 28. Mai 2013 in Kraft. Für das in den Karten dargestellte Gebiet gelten die Verbots- und Genehmigungstatbestände wie für ein bereits festgesetztes Überschwemmungsgebiet.
Busch: „Im Klartext bedeutet das für die Hauseigentümer im Überschwemmungsgebiet des Wiembaches u.U. einschneidende Restriktionen: Nicht erlaubt sind z.B. folgende Gegebenheiten: Öltanks, die aufschwimmen könnten, die Lagerung von wassergefährdenden Substanzen, das Schließen von Baulücken oder der Bau von Mauern. Nicht zu vergessen die Wahrscheinlichkeit, dass höhere Versicherungsprämien für die Gebäude fällig werden.“

Nach Auffassung von Busch ist Hochwasser-Prävention auf jeden Fall vernünftig. Allerdings dürfen die Bestimmungen nicht zu überzogenen Nutzungsverboten von Flächen bei Normalwasser führen.

Busch fordert, dass die betroffenen Grundbesitzeigentümer in Opladen möglichst bald im Rahmen einer Informationsveranstaltung darüber informiert werden, was konkret auf sie zukommen wird. Außerdem sollen sie aktiv in den Prozess der Erstellung der Risikomanagement-Pläne eingebunden werden, die bis 2015 nach EU-Recht erstellt sein müssen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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