Ratsherr Busch: Das böse Erwachen zum „Kanal-TÜV“ kommt dennoch für einige Haus- und Grundbesitzer in Leverkusen


Archivmeldung aus dem Jahr 2013
Veröffentlicht: 18.10.2013 // Quelle: Friedrich Busch

Zwar konnte das Schlimmste von den geplanten Vorschriften zum Kanal-TÜV abgewendet werden, aber für etliche Wohnungseigentümer und Gewerbebetriebe in Leverkusen kommt dennoch ein böses Erwachen: Die jetzt von der NRW-Landesregierung beschlossene Verordnung sieht weiterhin vor, dass in Wasserschutzgebieten
- die Abwasserleitungen von Häusern, die vor dem 1. Januar 1965 gebaut wurden, bis spätestens 31. Dezember 2015 auf ihre Dichtheit überprüft werden müssen;
- die Rohre von Gewerbebetrieben, die vor 1990 verlegt worden sind, ebenfalls bis Ende 2015 überprüft werden müssen und
- alle anderen Abwasserleitungen neueren Datums bis Ende 2020 sich einer Dichtheitsprüfung unterziehen müssen.

Busch: „Viele Hauseigentümer in Rheindorf und Hitdorf haben keinen Grund, sich über die TÜV-Kanal-Verordnung zu freuen, denn größere Gebiete dieser Stadtteile liegen in Wasserschutzzonen. So zum Beispiel die Gebiete um die Straßen Pützdelle, Solinger Straße und Teile der Ringstraße.“

In Leverkusen gibt es laut Angaben der Stadt fünf Wasserschutzgebiete, die drei größten davon eben in Rheindorf und Hitdorf.

Busch kritisiert: „Alle Hauseigentümer in Wasserschutzgebieten unter „Generalverdacht“ zu stellen, geht an der Realität vorbei. Eine Dichtheitsprüfung ist in Wasserschutzgebieten nur bei begründetem Verdacht auf Belastung der Umwelt gerechtfertigt.“
Bestärkt in seiner Kritik sieht sich Busch durch Aussagen von „Haus und Grund“ und FDP sowie CDU in NRW.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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