Haftbefehle wegen des Verdachts eines geplanten Attentats auf den Vorsitzenden der Partei Pro NRW um den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erweitert


Archivmeldung aus dem Jahr 2013
Veröffentlicht: 13.04.2013 // Quelle: Generalbundesanwalt

Auf Antrag der Bundesanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 4. April 2013 um den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erweiterte Haftbefehle gegen den 23-jährigen deutschen Staatsangehörigen Tayfun S., den 26-jährigen deutschen Staatsangehörigen Marco G., den 42-jährigen deutschen Staatsangehörigen Enea B. und den 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen Koray D. erlassen und damit den ursprünglichen Haftbefehl des Amtsgerichts Dortmund vom 14. März 2013 ersetzt.

Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, sich als Mitglieder einer inländischen terroristischen Vereinigung zu einem Mord aus radikal-islamistischen Motiven an dem Vorsitzenden der Partei Pro NRW verabredet, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet und gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 30 Abs. 2, § 89a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und 2, § 25 Abs. 2, § 52 StGB, § 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG).

Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen sollen die Beschuldigten sich im November 2012 zu einer militant-islamistischen Gruppierung zusammengeschlossen haben. Ihr Ziel soll es gewesen sein, führende Mitglieder der Partei Pro NRW zu töten. Zu diesem Zweck sollen sie sich eine Schusswaffe nebst Munition sowie zumindest 600 Gramm zur Herstellung von Sprengstoff geeignetes Ammoniumnitrat beschafft haben. In der Wohnung des Beschuldigten Marco G. wurden außerdem weitere möglicherweise explosionsfähige Substanzen sichergestellt. Zudem sollen die Beschuldigten die Wohnorte von Pro NRW-Mitgliedern ausgespäht haben. Spätestens seit Februar 2013 sollen sie konkret geplant haben, den Vorsitzenden dieser Partei zu ermorden. Ab dem 11. März 2013 sollen sie den Mordanschlag unmittelbar vorbereitet und das Wohnumfeld des Pro NRW-Vorsitzenden in Leverkusen und mögliche Fluchtwege erkundet haben. In der Nacht vom 12. auf den 13. März 2013 wurden sie von Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Essen und weiteren Polizeikräften Nordrhein-Westfalens festgenommen, sodass sie das für den 13. März 2013 beabsichtigte Attentat nicht verwirklichen konnten.

Die Bundesanwaltschaft hatte das ursprünglich bei der Staatsanwaltschaft Dortmund anhängige Ermittlungsverfahren am 18. März 2013 übernommen. Die seitdem geführten Ermittlungen haben nunmehr auch den dringenden Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ergeben. Auf Antrag der Bundesanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs deshalb am 4. April 2013 um diesen Vorwurf erweiterte Haftbefehle erlassen, die den Beschuldigten mittlerweile eröffnet wurden.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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