Bürgermeister Friedrich Busch begrüßt Einführung des Glücksspiel-Staatsvertrages in NRW zum 1. Dezember 2012

Endlich Öffnungszeiten von Spielhallen begrenzt!

Archivmeldung aus dem Jahr 2012
Veröffentlicht: 09.11.2012 // Quelle: Friedrich Busch

Der NRW-Landtag hat jetzt dem neuen Glücksspielstaatsvertrag zugestimmt, der am 1. Dezember 2012 in NRW in Kraft treten wird.
Busch: „Die neuen Maßnahmen sind mehr als überfällig. Endlich wird jetzt eine zeitliche Begrenzung der Öffnungszeiten von Spielhallen verbindlich festgelegt. Von 1.00 Uhr nachts bis 6.00 Uhr in der Frühe müssen Spielhallen täglich geschlossen werden.“
Nach Auffassung von Busch ist nicht einzusehen, warum Spielhallen auch Mitten in der Nacht geöffnet sind.
Busch: „Spielhallen waren meiner Meinung nach leichte Beute für Verbrecher, auch nachts mittels Überfällen zu Geld zu kommen. Die meisten Überfälle auf Spielhallen ereignen sich zu Zeiten, wo sich der Normalbürger schon längst im Bett befindet und zwar zwischen 1:00 Uhr und 6:00 Uhr.“
Eine weitere rechtliche Vorgabe soll eine Konzentration von Spielhallen verhindern: Der Mindestabstand zur nächsten Einrichtung ist auf 350 Meter Luftlinie festgelegt.
Busch erinnert an die Situation in der Opladener Bahnhofstraße, wo sich zwei Spielhallen in einem Radius von nur 200 Metern befinden.
Wenn es nach Bürgermeister Busch ginge, hätte der Mindestabstand auf mindestens 500 Meter ausgedehnt werden müssen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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