Anwohner müssen für die Zeiten der Kanal- und Straßensanierung keine Straßenreinigungsgebühren bezahlen, wenn die Reinigung mehr als einen Monat ausfällt

Anwohner müssen allerdings einen Antrag stellen!

Archivmeldung aus dem Jahr 2012
Veröffentlicht: 26.10.2012 // Quelle: Friedrich Busch

Der Leverkusener Ratsherr und Bezirksvertreter Friedrich Busch hat eine persönliche Anfrage an die TBL gerichtet: Müssen die Anwohner für die Dauer von Straßen- und Kanalsanierungsarbeiten Straßenreinigungsgebühren bezahlen, wenn während der Baumaßnahmen keine Straßenreinigungsarbeiten durchgeführt werden können.
Busch: „Meine Frau hat mir keine Ruhe gelassen, bis ich jetzt diese Anfrage an die TBL gestellt habe. Sie hat nicht eingesehen, warum wir für Leistungen bezahlen sollen, die nicht durchgeführt werden (können).“

Die Antwort der TBL liegt Busch jetzt vor und ist für viele Bürger der Stadt sicherlich von großer Bedeutung:
„Sehr geehrter Herr Busch,
in der Satzung zur Erhebung von Straßenreinigungsgebühren ist geregelt, dass die Straßenreinigungsgebühr anteilig erstattet werden kann, wenn die Reinigung aus zwingenden Gründen mehr als einen Monat im Jahr ausfällt. Straßenbauarbeiten sind ein zwingender Grund im Sinne dieser Satzung. Die Gebührenminderung ist durch den jeweiligen Eigentümer bis zum 15.02. des dem Veranlagungsjahr folgenden Jahres zu beantragen (§ 4 Abs. 2 der Gebührensatzung). Der Antrag ist an die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen zu richten, Ansprechpartner hierfür ist Herr Reinartz, Tel. 406/2174. Sofern im Einzelfall weitere Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an Herrn Reinartz.“

Busch hat aus Gesprächen mit Anwohnern der Straßen im Opladener Norden, die zurzeit saniert werden, erfahren, dass über die Satzungsinhalte keine konkrete Kenntnis bestand.
„Viele haben die Satzung nicht gelesen. Vielmehr haben sie darauf vertraut, dass automatisch eine Gebührenreduzierung vorgenommen wird. Andere Personen hätten wahrscheinlich nichts unternommen.“

Da die Kanal- und Straßensanierungsarbeiten in den Straßen im Opladener Norden nun schon seit einigen Monaten andauern, werden nicht nur Pfennig-Beträge von der TBL erstattet werden müssen.

Busch berichtet, dass einige Anwohner sauer auf die TBL sind. Sie haben erwartet, dass die Möglichkeit der Kostenerstattung offensiv von der TBL hätte kommuniziert werden müssen.
Vor allem der Hinweis, dass ein Antrag in einer bestimmten Frist an die TBL zu stellen ist, wäre aus Sicht der Anwohner mehr als wünschenswert gewesen.
Busch: „Nach Lage der Dinge hat sich meine Ehefrau auf jeden Fall einen Blumenstrauß verdient.“


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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