Stadt muss betroffenen Bürgern bei Kanal- und Straßenbaumaßnahmen Kostenschätzung liefern

Stadt (TBL) ist auf einem guten Weg!

Archivmeldung aus dem Jahr 2012
Veröffentlicht: 26.09.2012 // Quelle: Friedrich Busch

Nach Auffassung von Bürgermeister Friedrich Busch hat eine Kommune die Verpflichtung, ihre Bürger über die Kosten für Kanal- und Straßenbaumaßnahmen zu informieren.
„Es muss doch eine Selbstverständlichkeit sein, die betroffenen Bürger darüber in Kenntnis zu setzen, was sie später für die Sanierung des Kanals und für die anschließende Straßenerneuerung bezahlen müssen. Es handelt sich in der Regel um vierstellige Summen, manchmal geht es sogar in den fünfstelligen Bereich. Das ist kein Pappenstiel und bereitet dem Bürger Angst, wenn er nicht weiß, was finanziell auf ihn zukommt.“
In der Vergangenheit gab es in Leverkusen immer wieder großen Unmut bei Anliegern von Straßen, in denen Kanalbau- und Straßenbaumaßnahmen durchgeführt wurden, über die nicht vorhandene Kostentransparenz.

Busch, selbst betroffener bei der jetzt laufenden Maßnahme im Opladener Norden, hat sich jetzt an die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen gewandt mit der Bitte, ihm eine Kostenschätzung für seine Anliegerkosten mitzuteilen.
Busch: „Ich habe an mir selbst festgestellt, dass es unerträglich ist nicht zu wissen, was ich in nächster Zeit an die Stadt bezahlen muss, zumal ich vor der Frage stehe, eine notwendige Investition zu tätigen oder das Geld zurückzulegen, um die Kosten für die Kanal- und Straßensanierung bezahlen zu können.“

Die Antwort der TBL hat nicht lange auf sich warten lassen. Busch: „Das Schreiben ist detailliert und vermittelt mir einen guten Überblick über die wahrscheinlichen Kosten. Jetzt kann ich weiter planen.“

Eine Rückfrage bei der TBL ergab Folgendes: Jeder betroffene Bürger erhält bei Nachfrage eine Kostenschätzung.

Fazit: Die Stadt (TBL) hat allem Anschein nach aus dem Versäumnis der Vergangenheit gelernt und befindet sich auf einem guten Weg, dem Bürgerwillen nach Kostentransparenz nachzukommen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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