Planfeststellungbeschluss zum Ausbau der A3 liegt vor


Archivmeldung aus dem Jahr 2012
Veröffentlicht: 30.01.2012 // Quelle: Bezirksregierung

Am Mittwoch, den 01.02.2012 beginnt die Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau der A 3 zwischen der Anschlussstelle Leverkusen und der Anschlussstelle Köln-Mülheim. Der Beschluss und die Planunterlagen können bis zum 14.02.2012 in den Räumen der Stadt Köln oder beim Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg, Außenstelle Köln, Deutz-Kalker-Straße 18-26, eingesehen werden. Mit der Offenlage wird das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen. Bis zum 14.03.2012 kann Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben werden.

Regierungspräsidentin Gisela Walsken: „Der Beschluss ist ein weiterer Baustein für den notwendigen Ausbau des Kölner Rings. Die positiven Wirkungen der Verflüssigung des Verkehrs in diesem stauanfälligen Bereich müssen so schnell wie möglich erreicht werden. Ich hoffe, dass der Bund die erforderlichen Mittel bereit stellt, denn die Verbesserung der Leistungsfähigkeit kommt nicht nur der Region und den Pendlern, sondern auch dem Fernverkehr zu Gute“.

Der jetzt planfestgestellte Abschnitt beginnt hinter der Anschlussstelle Leverkusen an der Überführung des Knochenbergsweges und endet kurz hinter der Überführung des Dünnwalder Kommunalweges vor der Anschlussstelle Köln-Mülheim, die derzeit fertig gestellt wird. Die Anwohner werden durch lärmmindernden Straßenbelag (sog. Flüsterasphalt) vor den Immissionen geschützt, da die Bebauung in diesem Abschnitt nicht mehr so nah an die Autobahn heranreicht, wie in den Abschnitten zuvor.

Für den vollständigen Ausbau des östlichen Kölner Autobahnrings fehlt nun noch das Baurecht für die Anschlussstelle sowie das Autobahnkreuz Leverkusen. Nach Bundesverkehrswegeplan besteht für den gesamten östlichen Autobahnring „vordringlicher Bedarf“. Wegen der besonderen Verkehrsbedeutung hat der Gesetzgeber festgelegt, dass eine Klage keine aufschiebende Wirkung und direkt beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als erste und einzige Instanz einzureichen ist (§ 17 e Abs 1 FStrG). Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sollte daher nach der Vollendung des Abschnittes Köln-Dellbrück bis Köln-Mülheim den Ausbau des Kölner Rings ohne Unterbrechung fortsetzen können.

Der Beschluss enthält auf 125 Seiten die notwendigen Regelungen und Abwägungen zur Fortsetzung des 8-streifigen Ausbaus auf einer der meistbefahrenen Autobahnabschnitte in der Bundesrepublik.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
Bisherige Besucher auf dieser Seite: 2.110

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Bezirksregierung"

Weitere Meldungen