Hochwasserschutz Hitdorf

Schautafeln erklärten das Konzept

Archivmeldung aus dem Jahr 2012
Veröffentlicht: 01.03.2012 // Quelle: Stadtverwaltung

Zwei beidseitig bedruckte Schautafeln, gestiftet von der Hochwasserschutz-Initiative Hitdorf, bieten Hitdorfer Bewohnern und Besuchern seit kurzem Informationen zur Historie des Hochwasserschutzes und zum heutigen Hochwasserschutzsystem in Hitdorf. Auf der anderen Seite ist die Hochwasserschutzzonenverordnung für Hitdorf abgedruckt.

Hitdorf ist innerhalb des letzten Jahrhunderts zunehmend von Hochwasserereignissen betroffen worden. Die "Jahrhunderthochwasser" in den Jahren 1993 und 1995 übertrafen die Marke von 10,00 Metern Kölner Pegel. Der Hochwasserstand lag bei 10,63 Metern bzw. 10,69 Metern.

Hitdorf war davon am stärksten betroffen. Die Überschwemmung reichte bis zur Hitdorfer Straße. Damals wurde mit den ersten Überlegungen begonnen, zusätzlich eine Hochwasserschutzwand zu bauen. Im Juli 2006 wurde die Baumaßnahme von der Bezirksregierung Köln genehmigt. (Baubeschluss im Rat: August 2007). Landesförderung von 60 Prozent wurde im April 2008 zugesagt. Nach erfolgter EU-Ausschreibung und Beauftragung der Bauleistungen wurde im April 2009 der erste Spatenstich gesetzt.

2011 haben die TBL die Hochwasserschutzanlage entlang des Rheins fertig gestellt und somit die letzte Lücke im Hochwasserschutz Hitdorfs geschlossen. Damit ist Hitdorf vor einem statistisch gesehen alle 200 Jahre wiederkehrenden Hochwasserereignis, dem BHW 200, geschützt.
Die Hochwasserschutzwand besteht aus einer im Boden befindlichen Dichtwand mit eingestellter Spundwand, auf die eine Betonwand aufgesetzt ist. Auf diese Betonwand kann eine mobile Wand errichtet werden, die einen Hochwasserschutz bis zum BHW 200 leistet.Um die Bevölkerung bei Hochwasser bestmöglich zu schützen haben die TBL eine Hochwasserschutzzonenverordnung erarbeitet. Sie wurde vom Rat der Stadt Leverkusen in der Ratssitzung am 12. Dezember 2011 beschlossen. Die Verordnung legt Schutzzonen in Hitdorf fest, die dem Schutz von Personen und Sachwerten, der Sicherstellung des geordneten und störungsfreien Auf- und Abbaus der Hochwasserschutzanlagen und dem Schutz der aufgebauten mobilen Hochwasserschutzanlagen vor Vandalismus, Diebstahl oder Sabotage dienen. Insgesamt werden eine Montagezone (= Sperrzone) und drei Schutzzonen und die in diesen Zonen geltenden Verbote und Gebote und deren Geltungsdauer festgelegt.

So müssen etwa während des Aufbaus und Abbaus der mobilen Wand in der Montagezone (Bereich von 15 m um die Deichtore) und in der Schutzzone I (Gebiet von 5 bis 50 m wasserseitig der Hochwasserschutzwand und landseitig bis zur Rhein-/ Wiesenstraße) alle abgestellten Fahrzeuge entfernt werden.
In diesen Zonen ist während des Aufbaus und Abbaus der mobilen Wand der Zugang und Aufenthalt von Personen und /oder Tieren untersagt.
Bei entsprechen hohen Hochwasserständen werden aus Vorsorgegesichtspunkten die Schutzzone II bzw. III zu Sperrzonen. Dies trifft für Schutzzone II (Gebietsstreifen von Schutzzone I bis einschließlich Gehweg) zu, wenn das Wasser hinter der mobilen Wand mehr als 55 Zentimeter hoch steht und für Schutzzone III (Gebiet von Schutzzone II bis 50 m von Hochwasserschutzwand entfernt), wenn der Rheinpegel auf ca. 11 Meter gestiegen ist, sodass allein die mobile Wand mehr als 1,25 Meter halten muss. Dann besteht hier unter anderem ein Aufenthaltsverbot.

Ein Faltblatt mit allen Informationen zur Hochwasserschutzzonenverordnung wird in den rheinnahen Straßen Hitdorfs als Postwurfsendung verteilt .


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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