Bürgermeister Friedrich Busch begrüßt geplante Lärmschutz-Offensive vom NRW-Verkehrsministerium

Manko: Schienenverkehr nicht berücksichtigt!

Archivmeldung aus dem Jahr 2011
Veröffentlicht: 30.08.2011 // Quelle: Friedrich Busch

Auf Zustimmung stößt die Ankündigung des NRW-Verkehrsministeriums, den Lärmschutz an Autobahnen und Bundesstraßen deutlich zu verbessern.
Busch: „Die zentrale Lage von Leverkusen mit den Autobahnen A 1 und A 3 und das dichte Schienennetz der Deutschen Bahn sind wichtige Standortvorteile für unsere Stadt. Mit den Verkehren ist aber auch gleichzeitig eine erhöhte Lärmbelastung für unsere Bevölkerung verbunden, die es zu reduzieren gilt.“

Verbesserungen beim Lärmschutz erwartet das Verkehrsministerium vor allem durch den Einsatz von Flüsterasphalt, der Schall besser schluckt, und den Einsatz neuer Übergangsschwellen an Autobahnbrücken.

Trotz großer Zustimmung zu den Absichten des Verkehrsministeriums NRW sieht Busch die Umsetzung eher skeptisch: „Ausgaben für den Lärmschutz an Autobahnen und Bundesstraßen fallen in die Zuständigkeit des Bundes. Ob der Bund jetzt noch 35 Millionen zusätzlich zu den bisherigen 15 Millionen Euro für NRW zur Verfügung stellt, wie sich das Land NRW wünscht, bleibt bei der angespannten Haushaltssituation eher fraglich.

Busch kritisiert, dass der Fokus der Landesregierung auf Autobahnen und Bundesstraßen ausgerichtet ist.
Dagegen wird die Lärmbelastung, die durch den Schienenverkehr der Deutschen Bahn ausgelöst wird, nicht erwähnt.

Busch: „Gerade die Züge des Personenverkehrs sowie die immer zahlreicher werdenden Güterzüge führen in Leverkusen zu einer hohen Lärmbelastung.
In diesem Zusammenhang erinnert Busch an den seit Jahren durchgeführten, aber ergebnislosen Kampf der Bewohner der Schleswig-Holstein-Siedlung für den Bau einer Lärmschutzwand.
Erst vor einigen Monaten (9.03.2011) erhielt die Interessengemeinschaft Schleswig-Holstein-Siedlung e.V. von der DB Netze eine ernüchternde Mitteilung:
„Eine gesetzliche Grundlage für die Lärmsanierung durch Lärmschutz/Erschütterungsmaßnahmen an bestehenden Bundesschienenwegen besteht nicht. Auch Veränderungen von Verkehrsmengen oder Geschwindigkeiten oder Verkehrstagen oder Verkehrszeiten oder Zuglängen oder vermehrte Abwicklung von Zugfahrten am Wochenende oder Instandhaltungsarbeiten am Gleis haben keinen Lärmvorsorgeanspruch zur Folge, wenn das auch für die Anwohner meist schwer verständlich ist.“


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
Bisherige Besucher auf dieser Seite: 2.823

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Friedrich Busch"

Weitere Meldungen