Geheime Forschungskooperation von Uni Köln und Bayer HealthCare AG

Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht

Archivmeldung aus dem Jahr 2011
Veröffentlicht: 17.05.2011 // Quelle: Coordination gegen Bayer

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat wegen der anhaltenden Weigerung der Universität Köln, eine Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag mit der Bayer HealthCare AG zu gewähren, Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Die Universität Köln und die Bayer AG hatten sich zuvor über das Votum des NRW Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, der einen Auskunftsanspruch feststellte, hinweggesetzt und auf einer Geheimhaltung beharrt.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen - zumal in einem so sensiblen Bereich wie der Pharmaforschung. Eine solche Kontrolle ist nur mit Kenntnis der Vertragsbedingungen möglich. Wir müssen verhindern, dass die universitäre Forschung vollkommen den wirtschaftlichen Interessen großer Konzerne untergeordnet wird.“ Axel Köhler-Schnura (CBG) ergänzt: „In zunehmenden Maße vereinnahmen multinationale Konzerne die Universitäten als preiswerte Forschungseinrichtungen und missbrauchen öffentliche Gelder für privatwirtschaftliche Profite. Der Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre wird dadurch pervertiert“.

Die Forderung nach einer Veröffentlichung des Vertrags wird von zahlreichen Organisationen unterstützt, unter anderem Transparency International, den Ärzte-Verbänden IPPNW und Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte, dem Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie medico international. Die Initiativen hatten der Universität einen Fragenkatalog zur Kooperation mit Bayer vorgelegt, der mit dem Hinweis auf angebliche „Geschäftsgeheimnisse“ jedoch unbeantwortet geblieben war.

Das Kölner Universitätsklinikum hatte mit dem Bayer-Konzern vor drei Jahren eine Forschungskooperation in den Bereichen Onkologie, Neurologie und Kardiologie vereinbart. Die Vertragsbedingungen blieben geheim. So ist ungeklärt, wie die Universität an den Ergebnissen gemeinsamer Projekte partizipiert, wer künftige Forschungsbereiche auswählt, ob auch Medikamente für ökonomisch uninteressante Krankheiten untersucht werden und wie die Publikationsfreiheit sichergestellt wird.

„Immer häufiger werden pharmakologische Studien vom Design, über die Auswertung bis hin zur Publikation von der Industrie kontrolliert. Um den wirtschaftlichen Erfolg eines Medikamentes nicht zu gefährden, verschwinden negative Studienergebnisse regelmäßig in der Schublade. Wir halten die Klage daher für grundsätzlich wichtig, damit Ärzte und Pharmakologen auch künftig unabhängig forschen können“, so Philipp Mimkes weiter.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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