Als „ausgewogenen und insgesamt zielführend“ hat der Europaabgeordnete Axel Voss (CDU) die heute von der EU-Kommission vorgestellte Evaluierung der EU-Richtlinie zur Speicherung von Telekommunikationsdaten bewertet.
„Es ist klar, dass das Instrument an sich sinnvoll ist und beim Kampf gegen Schwerstkriminalität und Terror genutzt werden muss“, sagte Voss, der auch Berichterstatter des Parlaments für den Initiativbericht zur Überarbeitung der EU-Datenschutzrichtlinie ist, und lobte die Offenheit der Kommission für eine Weiterentwicklung der Richtlinie anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung in einigen Mitgliedstaaten. „Ich halte es für richtig und notwendig, dass der Grundrechteschutz und die Eingriffshürden erhöht werden.“
Axel Voss erwarte die baldige Vorlage einer novellierten Fassung der Richtlinie durch die EU-Kommission, damit die Unsicherheiten aus der Debatte verschwinden.
„Bis dahin muss die Kommission aber auch dafür sorgen, dass geltendes EU-Recht durch die Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Dass die deutsche Justizministerin die Umsetzung geltenden europäischen Rechts verweigert, ist nicht akzeptabel und legt die Axt ans europäische System. Überdies hat Frau Leutheusser-Schnarrenberger Eckpunkte für ein Gesetz vorgelegt, die nach Bewertung der EU-Kommission gegen europäisches Recht verstoßen. So können wir in Europa nicht miteinander arbeiten“, führt Voss aus.
Die aktuelle Bewertung der EU-Kommission decke sich im Wesentlichen mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. "Deutschland könnte die Debatte maßgeblich mitgestalten, indem es eine grundrechtskonforme Umsetzung der Speicherung als Gesetz beschließen würde. Damit wäre Deutschland Vorbild für die EU-Novellierung", forderte Axel Voss abschließend.
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