Das nordrhein-westfälische Landesverfassungsgericht hat heute den rot-grünen Nachtragsetat für 2010 für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Das Münsteraner Gericht gab einer Klage der CDU/FDP-Opposition im Düsseldorfer Landtag statt.
Der Europaabgeordnete Axel Voss (CDU) begrüßte diese Entscheidung im Sinne der Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen: "Die Richter haben Frau Kraft und ihrer rot-grünen Minderheitsregierung die Quittung für ihre unverantwortliche Schuldenpolitik ausgestellt, mit der sie sich an unseren Kindern und Enkeln versündigt hat. Diese Art von Politik hat Griechenland, Portugal und andere Länder in die Krise geführt und Frau Kraft war auf dem besten Wege, es diesen Ländern gleichzutun. Sie wurde dafür heute zu Recht des Verfassungsbruchs überführt."
Voss, der auch stellvertretendes Mitglied im Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments ist, wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die geplante Neuverschuldung im Verhältnis zu den Einnahmen sich immer mehr an griechische Verhältnisse angenähert habe. So hätte nach rot-grünen Plänen die Verschuldungsquote (Verschuldung im Verhältnis zu den Einnahmen) für 2010 bei 17,6 Prozent gelegen. In Griechenland lag sie zuletzt bei 24,1 Prozent.
"Wenn wir in Europa eines aus der Griechenlandkrise gelernt haben, dann dass wir eine unverantwortliche Schuldenpolitik zukünftig nicht mehr dulden dürfen. Frau Kraft hat offensichtlich nichts gelernt", so Axel Voss weiter.
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