Metallddiebe stehlen Grableuchten


Archivmeldung aus dem Jahr 2011
Veröffentlicht: 03.02.2011 // Quelle: Polizei

Metalldieben ist nichts heilig - Alleine im Januar 2011 haben die pietätlosen Delinquenten in Köln und Leverkusen mindestens 40 Metallleuchten gestohlen.

Besonders betroffen sind die Friedhöfe im Stadtgebiet Leverkusen und im rechtsrheinischen Köln.
Die Täter agieren vermutlich am späten Abend beziehungsweise in der Nacht. Sie entwenden hochwertige Metallleuchten oder Grabvasen.
Teilweise reißen sie die Beuteobjekte sogar gewaltsam aus den Betonsockeln auf den Gräbern heraus. Regelmäßig werden die Taten von Angehörigen entdeckt, die neben der Trauer um ihre Angehörigen dann auch noch einen herben finanziellen Verlust verkraften müssen - die entwendeten Grabgegenstände sind in der Regel mehrere 100 Euro wert.

Um sich vor solchen Diebstählen zu schützen, empfiehlt die Polizei Köln:
Schaffen Sie keine Tatanreize:

- Stellen Sie hochwertige Grablichter und Grabvasen nicht einfach auf den letzten Ruhestätten ab, sondern lassen Sie diese in einen Betonsockel eingießen.
- Greifen Sie bei Neuanschaffungen auf Gegenstände aus weniger wertvollen Materialien zurück.

Zur Aufklärung der Taten ist die Polizei auf die Mithilfe aufmerksamer Friedhofsbesucher und Metallhändler angewiesen:

- Sollten Sie Personen beobachten, die sich an Gräbern zu schaffen machen oder sperrige Gegenstände in Taschen transportieren, rufen Sieunverzüglich über den Notruf 110 die Polizei.
- Scheuen Sie sich auch nicht, den Notruf zu betätigen, wenn Sie Personen auf Friedhöfen wahrnehmen, die Ihnen sonst in irgendeiner Weise verdächtig vorkommen.
- Haben Sie in der Vergangenheit Beobachtungen gemacht, die zur Aufklärung der Taten beitragen können, wenden Sie sich unter der Telefonnummer 0221/229-0 an die örtlichen Kriminalkommissariate.
- Sollten Ihnen als Metallhändler Grabgegenstände zum Kauf angeboten worden sein, informieren Sie ebenfalls umgehend die Polizei.

Die Polizei Köln weist explizit darauf hin, dass sich Käufer gestohlener Grabausstattung selbst wegen Hehlerei strafbar machen können.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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