EU und Flüchtlinge: Traumtänzerei von Linken und Liberalen

Abstimmung im EP-Innenausschuss: Genereller Sozialhilfeanspruch
Erweiterter Familiennachzug
Keine Integrationsanforderungen

Archivmeldung aus dem Jahr 2011
Veröffentlicht: 01.02.2011 // Quelle: Axel Voss

In die Verhandlungen mit dem Rat über die neue EU-Richtlinie zu Standards über die Anerkennung von Flüchtlingen gehen die Europaabgeordneten des Innenausschusses mit unterschiedlichen Auffassungen. In einer sehr knappen Abstimmung sprachen sich Sozialisten, Linke, Grüne und der größte Teil der Liberalen für den Zugang zu Sozialhilfe für alle Arten von Flüchtlingen und großzügige Nachzugsmöglichkeiten für Familienmitglieder aus. "Wir können echten Flüchtlingen keinen Schutz bieten, wenn durch unrealistische Versprechungen ein Massenzustrom provoziert wird. Denjenigen Menschen, die wirklich Schutz vor Verfolgung brauchen, ist damit am wenigsten gedient und verbrecherischer Menschenhandel erhält damit Aufschwung", sagte der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss, der Mitglied im Innen- und Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments ist. "Gut gemeint, ist noch lange nicht gut durchdacht."

Bisher gilt nach EU-Recht, dass anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention der Vereinten Nationen volle Sozialleistungen bekommen. Nach dem Willen der Linken und Liberalen soll das künftig auch für Flüchtlinge gelten, die aus anderen Gründen aufgenommen werden. "Linke und Liberale scheinen im Europäischen Parlament das Asylrecht in ein Recht auf Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen umwandeln zu wollen. Die Zahl der Asylbewerber und die Kosten ihres Unterhalts werden damit deutlich steigen. Das ist in Zeiten massiver finanzieller Engpässe besonders unverantwortlich", so Voss.

Der CDU-Europaabgeordnete kritisierte, dass die linke und liberale Ausschussmehrheit keine Mindestanforderungen an die Integrationswilligkeit von Flüchtlingen akzeptiert und nicht einmal bereit ist, die Anerkennung der Grundwerte unserer Verfassung vorzuschreiben. "Das ist Traumtänzerei. Jeder Flüchtling muss bereit sein, die rechtsstaatlich-demokratischen Normen zu respektieren. Es ist widersprüchlich, Zwangsverheiratung, 'Ehrenmorde' und Gewalttätigkeit als Gründe für die Anerkennung des Flüchtlings zu fordern und gleichzeitig das Bekenntnis zu den verfassungsrechtlichen Grundwerten der Europäischen Union nicht abzuverlangen", sagte der CDU-Europaabgeordnete. Bis zu den ersten Verhandlungen im Rat in den nächsten Wochen werden deshalb noch weitere interne Verhandlungen zu führen sein, da mit dieser Abstimmung eine Einigung zwischen Europaparlament und Mitgliedstaaten in weite Entfernung gerückt ist.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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