Da die Ausweise für den Bewohnerparkbezirk C zum 01. April ihre Gültigkeit verlieren, hat die Stadtverwaltung vor wenigen Tagen neue Anträge versandt.
Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises ist ein vorab gestellter, vollständig ausgefüllter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 €.
Der Bezirk C umfasst folgende Straßen:
Adolfsstraße 18 bis 100 und 19 bis 99
Albert-Einstein-Straße 2 bis 10 und 1 bis 9
August-Kekule-Straße
Carl-Duisberg-Platz
Carl-Leverkus-Straße 2 bis 78 und 1 bis 69
Dhünnstraße 56 bis 130 und 65 bis 123
Emil-Fischer-Straße
Hauptstraße 70 bis 120 und 67 bis 121
Kaiserstraße
Nobelstraße
Peter-Grieß-Straße
Alle Bewohner, die in diesen Bezirken wohnen und bislang keinen Antrag erhalten haben und weiterhin einen Parkausweis benötigen, werden gebeten, sich umgehend beim Fachbereich Straßenverkehr zu melden.
Die Bewohner des Bezirkes C müssen ab 01. April mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen, wenn kein neuer Ausweis im Fahrzeug ausgelegt wird.
Der Fachbereich Straßenverkehr ist telefonisch erreichbar von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr unter ( 0214/406 -3671,3631,3632)
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