Schneelast: Eigentümer sollen auf ihre Flachdächer achten

Gebäudewirtschaft räumt mit Priorität Dächer von städtischen Kindertagesstätten und sperrt vorsorglich Schulturnhallen

Archivmeldung aus dem Jahr 2010
Veröffentlicht: 21.12.2010 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Verwaltung weist darauf hin, dass Eigentümer selbst dafür verantwortlich sind, auf die Sicherheit ihrer Gebäude zu achten. Dazu gehört auch die Prüfung, inwieweit Dächer (insb. Flachdächer) von ihrer Schneelast vorsorglich geräumt werden können. Wenn das nicht gefahrlos möglich ist, sollte bei bereits erkennbaren Schäden der Rat eines örtlichen Ingenieur- oder Architekturbüros eingeholt werden. Je nach Ergebnis sollten die Gebäude zur Sicherheit bis zur Wetterbesserung nicht mehr genutzt werden. Eigentümer sollten aber nicht selbst die Dächer betreten, sondern dies den Fachleuten überlassen.

Die bereits vorhandene Schneelast wird sich durch den einsetzten Regen weiter verstärken. Die Abflüsse sind mit Schnee und Eis verstopft, der möglicherweise einsetzende Regen kann nicht wie sonst ablaufen, sondern verstärkt noch das Gewicht der Schneemassen. In der hier in der Region zugrunde liegenden Schneelastzone I sind die Dachkonstruktionen auf max. 20 – 25 cm nassem Schnee ausgerechnet. Aber schon eine 1 cm hohe Wasserschicht wiegt soviel wie 10cm Pulverschnee.

Die städtische Gebäudewirtschaft hat dementsprechend reagiert und vorsorglich die Schulturnhallen ab sofort und bis auf weiteres gesperrt. Am letzten Ferientag wird darüber entschieden, ob sie am Montag, 10. Januar wieder genutzt werden können. Mit Priorität werden zunächst Dächer von städtischen Kindergärten und Kindertagesstätten von der Schneelast befreit, um ihnen – soweit möglich – auch eine Nutzung über die Feiertage zu ermöglichen. Soweit das nicht gefahrlos oder zügig möglich ist, werden diese gesperrt.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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