Vorbereitung für den neuen elektronischen Personalausweis ab 1. November 2010 – Leverkusen eine von 27 „Feldtestbehörden“


Archivmeldung aus dem Jahr 2010
Veröffentlicht: 23.07.2010 // Quelle: Stadtverwaltung


Monika Presse vom Bürgerbüro demonstriert, wie der neue Ausweis im Scheckkartenformat aussieht.
Am 1. November 2010 werden die neuen elektronischen Personalausweise eingeführt. In einem Pressegespräch stellten heute Ordnungsdezernent Frank Stein sowie Alfred Zündorf, Leiter des Bürgerbüros, und sein Stellvertreter Udo Reudenbach den Stand der Dinge knapp fünf Monate vor Einführung dar: Leverkusen ist eine von 27 „Feldtestbehörden“ bundesweit, die seit Ende 2009 eng mit der Bundesdruckerei in Berlin, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie der GES Systemhaus GmbH aus Wiesbaden, die das in Leverkusen eingesetzte EDV-Verfahren entwickelt hat, zusammenarbeitet.

Gut fünf Mitarbeiter des Bürgerbüros befinden sich seit Monaten im intensiven Austausch und in Schulungsgesprächen mit allen Beteiligten. Aufgabe der Feldtestbehörden ist es, die Sicherheit des Datentransports, die anschließende „Verarbeitung“ des Auftrags bei der Bundesdruckerei in Berlin und das gesamte Verwaltungs-Procedere rund um den scheckkartengroßen Ausweis vorab zu testen und auszuloten. Rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros sind mit dem „Personalausweisgeschäft“, das heißt Beantragung, Ausstellung und ggf. Sperrung, beschäftigt. 2009 stellte die Stadt Leverkusen ca. 20.000 neue Personalausweise aus.

Personalausweis jetzt auch elektronischer Identitätsnachweis – Rechtssicherheit steht im Vordergrund
Ab dem 1. November kommen auf die Bürgerinnen und Bürger wichtige Änderungen zu. Die wichtigste Neuerung, so Frank Stein: „Der neue Personalausweis ist nicht mehr nur Ausweisdokument, sondern auch ein elektronischer Identitätsnachweis. Wer will, kann damit im Internet auch Online-Shopping betreiben oder sich gegenüber Behörden im Zuge des E-Governments sicher ausweisen. Die Nutzung dieser neuen elektronischen Funktionen ist aber vollkommen freiwillig.“

Möglich macht die neue Online-Funktion ein Chip im Innern des Ausweises: Auf ihm sind alle persönlichen Daten wie das biometrische Foto, Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum und auf freiwilliger Basis zwei Fingerabdrücke gespeichert. Darüber hinaus bietet der Chip dem Inhaber des Ausweises die Möglichkeit, sich im Internet online auszuweisen und mit von der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate als sicher zertifizierten e-business-Unternehmen Geschäfte abzuschließen. Voraussetzung für die Nutzung des elektronischen Ausweises ist ein heimischer PC und ein Kartenlesegerät, das über den Handel zu erwerben ist.

Die Rechtssicherheit aller Geschäfte und Transaktionen steht für die Bundesbehörden ganz im Vordergrund. So werden nur Daten abgefragt, die für das jeweilige Rechtsgeschäft erforderlich sind. So erfolgt beispielsweise am Zigarettenautomaten nur die Abfrage: „Älter als 15 Jahre?“ Wer darüber hinaus online mit Behörden in Austausch treten will, kann dies tun, indem er eine zusätzliche „qualifizierte elektronische Signatur“ erwirbt.

Ausführliche Infos für die Bürger – Verfahren dauert länger
Alfred Zündorf und Udo Reudenbach vom Bürgerbüro stellten dar, wie sich Antragstellung und Abholung beim Bürgerbüro in Zukunft verändern werden: „Wenn der Bürger den Antrag stellt, erhält er von uns ausführliche Informationen über die Inhalte und neuen elektronischen Funktionen des Ausweises. Am Ende des Gespräches geben wir ausführliches Informationsmaterial mit, damit der Bürger sich daheim in Ruhe mit den Neuerungen vertraut machen kann.“

Bei Antragstellung muss der Bürger sich auch entscheiden, ob er die Aufnahme von Fingerabdrücken in den Chip seines neuen Ausweises wünscht. Nachdem der Antrag dann auf den Weg zur Bundesdruckerei nach Berlin gebracht wurde, wird von dort zunächst ein Brief an den Antragsteller versendet, in dem diesen eine PIN, eine Super-PIN (PuK genannt) und ein Sperrkennwort für die künftige Nutzung seines neuen Ausweises mitgeteilt wird.

Bei Abholung des von der Bundesdruckerei an das Bürgerbüro gelieferten Personalausweises wird der Bürger den Erhalt dieses Briefes bescheinigen und sich gleichzeitig entscheiden müssen, ob er den elektronischen Chip in seinem Personalausweis ein- oder ausgeschaltet haben möchte. Jeder Bürger kann sich also bei Abholung entscheiden, ob er den elektronischen Chip aktivieren will oder den neuen Ausweis weiter wie bisher als reinen „Sichtausweis“ nutzt.

Alfred Zündorf: „Wir schätzen, dass sich die Dauer des Verfahrens von der Antragstellung bis zur Abholung um rund 15 – 20 Minuten pro Vorgang verlängern wird. Darauf sollten sich die Bürgerinnen und Bürger einstellen, und wir als Bürgerbüro werden uns personell und organisatorisch darauf vorbereiten.“

Er fügte hinzu, dass alle alten Personalausweise ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum behalten und dass auch der neue Personalausweis nach wie vor ein hoheitliches Dokument sei, mit dem man in viele Länder auch ohne Reisepass einreisen kann. Welche das sind, ist über die Internetseiten des Auswärtigen Amts zu erfahren. Die Gebühren für den neuen Personalausweis belaufen sich ab dem 1. November 2010 für Antragsteller ab 24 Jahren auf 28,80 Euro und für Antragsteller unter 24 Jahren auf 22,80 Euro.

Ordnungsdezernent Frank Stein stellte abschließend fest: „Es ist gut, dass Leverkusen genauso wie bei der Einführung des Reisepasses mit zu den Teststädten in Deutschland gehört. Dadurch sind wir mit der Materie schon vorab bestmöglich vertraut. Dem 1. November sehe ich daher mit Ruhe entgegen.“


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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