Ernüchterndes Urteil des NRW-Verfassungsgerichts


Archivmeldung aus dem Jahr 2010
Veröffentlicht: 24.03.2010 // Quelle: CDU-Fraktion

„Ich nehme das Urteil zur Kenntnis, bin aber enttäuscht, dass eine richtungweisende Unterstützung der Kommunen ausgeblieben ist“, sagte Klaus Hupperth nach der heutigen Urteilsverkündung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichts zu der Frage, ob die Kommunen in ihrer Finanzhoheit durch zu viele Aufgaben des Landes bei gleichzeitig zu geringen Finanzmitteln verletzt werden. Der Fraktionsvorsitzende und seine Kollegen und Kolleginnen der CDU-Fraktion im Leverkusener Rat hatten die städtische Klage (gemeinsam mit anderen Städten und Gemeinden in NRW) inhaltlich immer unterstützt. „Wir wollten deutlich machen, dass es für Kommunen im Nothaushalt de facto nicht mehr möglich ist, die Aufgaben und hohen Anforderungen des Landes finanziell zu schultern!“ Nun hat das Verfassungsgericht geklärt: Noch sei der finanzielle Ausgleich, den das Land für die übertragenen Aufgaben berechnet, gerecht.

In der mündlichen Urteilsverkündung heißt es: Die Kostenfolgeabschätzungen des Landes genügten derzeit den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil das Land verpflichtet sei, die Ansätze immer wieder zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

„Wir können nur hoffen, dass der Gesetzgeber die Kosten – wie vom Gericht angehalten – in Zukunft genauer darlegen muss – so wird deutlicher, was die Kommunen zahlen müssen, aber unter Umständen nicht zahlen können!“ sagte Hupperth. Es könne nicht angehen, dass Städte im Nothaushalt keine Chance erhielten, sich langfristig aus der Schuldenfalle selbst zu befreien.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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