Verwaltungsrat TBL wurde über aktuellen Sachstand zu Luftaufnahmen für die Regenwassergebühr informiert


Archivmeldung aus dem Jahr 2010
Veröffentlicht: 27.01.2010 // Quelle: Stadtverwaltung

Im Verwaltungsrat am vergangenen Dienstag,19. Januar, wurde über den aktuellen Sachstand zur Flächenermittlung für die Regenwassergebühr berichtet: Seit 1991 wird für das Regenwasser, das in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, eine Gebühr erhoben, die sich nach der Größe der befestigten Fläche bemisst.
Die Flächen wurden seinerzeit von den Grundstückseigentümern der Stadt mitgeteilt.
Nach nun fast 20 Jahren ist es an der Zeit, eine umfassende Aktualisierung dieser Angaben vorzunehmen. Es ist zu erwarten, dass nicht jede zusätzliche Bebauung oder Versiegelung von Grundstücksflächen an die Stadt gemeldet worden ist. Die richtige Feststellung der Flächen ist aber im Sinne der Gebührengerechtigkeit notwendig.
Um den Grundstückseigentümern die Angabe der Flächen, von denen das Regenwasser in den Kanal fließt zu erleichtern, haben die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) im März vergangenen Jahres Luftaufnahmen von dem ganzen Stadtgebiet machen lassen. Diese Fotografien werden seither für jedes Grundstück in Pläne umgearbeitet, aus denen Dachflächen, Zufahrten, Wege und Terrassen mit großer Genauigkeit hervorgehen. Die Pläne werden im April den Grundstückseigentümern zugesandt mit der Bitte, die an den Kanal angeschlossenen Flächen zu prüfen und den TBL mitzuteilen. Für Fragen wird ein separater Telefonanschluss eingerichtet, der rechtzeitig mitgeteilt wird..
Längerfristig hilft die genaue Kenntnis der an den Kanal angeschlossenen Flächen den TBL aber auch, die Kanalisation genauer auf den Bedarf auszurichten und auch dadurch eine größere Gebührengerechtigkeit erreichen zu können. Bedeutend wird dies, weil künftig auch ein Großteil des Regenwassers in besonderen Bauwerken gereinigt werden muss.
Manch ein Eigentümer mag in diesem Zusammenhang auch prüfen, ob nicht von einem Teil der ermittelten Flächen, das Regenwasser auf dem Grundstück versickert werden kann.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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