Standesamtsregister werden früher Archivgut


Archivmeldung aus dem Jahr 2009
Veröffentlicht: 11.09.2009 // Quelle: Stadtverwaltung

Viele Familienforscher haben seit langem darauf gewartet: Die Registerbände, in denen die Standesbeamten des heutigen Leverkusener Stadtgebiets seit 1898 Geburten, Heiraten und Sterbefälle festgehalten haben, stehen nach der Änderung des Personenstandsgesetzes nun im Stadtarchiv für Recherchen zur Verfügung. Die am 1. Januar diesen Jahres in Kraft getretene Novellierung des Personenstandsgesetzes regelt zum erstenmal, dass Personenstandsregister beim Standesamt nur noch einen beschränkten Zeitraum geführt werden, genauer 110 Jahre für Geburten, 80 Jahren für Eheschließungen und 30 Jahren für Sterbefälle. Danach sieht das Gesetz die Archivierung durch das jeweils zuständige Stadtarchiv vor; für die Stadt Leverkusen und ihre Vorgängergemeinden ist dies das Stadtarchiv Leverkusen. Für Familienforscher bedeutet das den Zugang zu weitaus mehr relevanten Daten an einem Platz.
Das Standesamt hat dem Stadtarchiv im Frühjahr 2009 zumeist jahrgangsweise gebundene Registerbände übergeben. Zusammen mit den ab 1810 geführten Zivilstandsregistern stehen Familienforschern damit derzeit 1.609 Bände zur Verfügung, die jede Geburt, jede Heirat und jeden Sterbefall in Leverkusen seit 1810 verzeichnen. Damit sind interessante Quellen zur Personen- und Stadtgeschichte für die Forschung wesentlich leichter zugänglich geworden. Stichjahr (Stand 2009) ist für Geburtsregister das Jahr 1898, für das Heiratsregister 1928 und für das Sterberegister das Jahr 1978. Für Recherchen mit jüngerem Datum ist nach wie vor eine Anfrage an das Standesamt zu richten. Angesichts dieser Neuerungen hat das Stadtarchiv ein neues Faltblatt aufgelegt, das einen Überblick über die neuen (und alten) Forschungsquellen gibt. Es liegt im Stadtarchiv, im Stadtgeschichtlichen Dokumentationszentrum und im Standesamt aus.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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