Amnestieregelung für Waffenbesitzer


Archivmeldung aus dem Jahr 2009
Veröffentlicht: 13.08.2009 // Quelle: Polizei

Bis zum 31. Dezember 2009 haben Besitzer illegaler Waffen die Möglichkeit, ihre Waffen grundsätzlich straf- und kostenfrei bei jeder Polizeidienststelle abzugeben. Das ergibt sich aus der bundesgesetzlichen Änderung des neuen Waffenrechts, das Ende Juli 2009 in Kraft getreten ist. Besitzern von illegalen Waffen soll so die Abgabe zeitlich befristet bis zum Ende dieses Jahres erheblich erleichtert werden.

"Ich begrüße die Amnestieregelung und empfehle allen Waffenbesitzern in Köln und Leverkusen, von dieser Regelung Gebrauch zu machen", erklärte Polizeipräsident Klaus Steffenhagen.
Selbstverständlich können auch Besitzer legaler Waffen ihre Waffen bei jeder Polizeidienststelle abgeben. Bei Abgaben bis Ende des Jahres differenzieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Köln nicht zwischen Besitzern legaler und illegaler Waffen. Die Vorgänge werden allesamt bis zum 31. Dezember 2009 kostenneutral bearbeitet. "Nur so lässt sich die Zahl der Waffen in Privathaushalten verringern", betonte der Polizeipräsident.

Alle Waffenbesitzer, die ab dem 1. Januar 2010 keine waffenrechtliche Erlaubnis vorweisen können, machen sich strafbar.
Die Polizei Köln geht dann verstärkt auf Waffenbesitzer zu und verlangt den Nachweis über die "sichere Aufbewahrung" der Waffen. Das neue Waffengesetz ermöglicht es den zuständigen Behörden auch, verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition zu überprüfen.

Die Waffen können bei jeder Polizeidienststelle und zu den Bürodienstzeiten von 8.30 bis 14.30 Uhr im Polizeipräsidium Köln, Walter Pauli-Ring 2-4, 51103 Köln beim Sachgebiet für Waffenrecht "ZA 312" abgegeben werden.

Bei weiteren Fragen zu der Waffenabgabe lassen Sie sich mit dem Sachgebiet für Waffenrecht "ZA 312" der Polizei Köln unter der Rufnummer 0221-229-0 verbinden oder schreiben Sie eine Email an ZA312.koeln@polizei.nrw.de.

Informationen zu den Änderungen des Waffengesetzes finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren unter www.bmi.bund.de/cln_095/DE/Themen/Sicherheit/Waffenrecht/waffenrecht_node.html


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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