Briefwahl nur mit Hauptwohnsitz Leverkusen


Archivmeldung aus dem Jahr 2009
Veröffentlicht: 03.08.2009 // Quelle: Stadtverwaltung

Das Wahlamt der Stadt Leverkusen weist darauf, dass eine Briefwahl laut Kommunalwahlgesetz NRW für ungültig erklärt wird, falls der Wahlberechtigte sich bis zum 30. August aus der Stadt Leverkusen in eine andere Gemeinde ummeldet, ins Ausland verzieht oder die hiesige Hauptwohnung zur Nebenwohnung erklärt. Dieser Hinweis hängt auch in den Briefwahlbüros aus.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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