Die Ausweise für den Bewohnerparkbezirk K verlieren zum 31. Juli ihre Gültigkeit. Aufgrund dessen hat die Stadtverwaltung vor wenigen Tagen neue Anträge versandt.
Zeitgleich wurden die neuen Parkausweise für den Bezirk H versandt, da die alten Ausweise zum 30. Juni ablaufen. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter, vollständig ausgefüllter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 €.
Die Bewohner des Bezirkes H müssen ab 01. Juli mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen, wenn kein neuer Ausweis im Fahrzeug ausgelegt wird.
Der Bezirk K umfasst folgende Straßen:
Adalbertstraße
Augustastraße
Bahnallee
Bahnhofstraße
Friedrich-List-Straße
Goetheplatz
Goethestraße
Humboldtstraße 2 bis 80 und 1 bis 91
Im Hederichsfeld 2 bis 90 und 1 bis 89
Karlstraße
Kölner Straße 52 bis 998 und 55 bis 999
Neustadtstraße
Robert-Koch-Straße
Schillerstraße
Uhlandstraße
Von-Eichendorff-Straße
Wilhelmstraße 2 bis 40 und 1 bis 37
Zum Bezirk H zählen:
Altstadtstraße 1 – 89 und 2 - 120
Am Abtshof
An St. Remigius
Auestraße
Birkenbergstraße 2 – 30 und 1 – 27
Düsseldorfer Straße 18 – 30 und 1 – 77
Fürstenbergplatz
Fürstenbergstraße
Gerhart-Hauptmann-Straße 2 – 12 und 3 – 17 u n d 14 - 34a und 21 – 41
Gerichtsstraße
Günther-Weisenborn-Straße
In der Höhle
Kantstraße
Kopernikusstraße 20a – 34 und 25 – 31
Kämpchenstraße
Kölner Straße 2 – 40 und 5 – 53
Lessingstraße
Münzstraße
Rat-Deycks-Straße
Schöllerstraße
Alle Bewohner, die in diesen Bezirken wohnen und entweder bislang keinen Antrag oder Ausweis erhalten haben, aber weiterhin einen Parkausweis benötigen, werden gebeten, sich umgehend beim Fachbereich Straßenverkehr zu melden.
Der Fachbereich Straßenverkehr ist wie folgt telefonisch erreichbar:
- Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie
- Mittwoch von 14 Uhr bis 18 Uhr
unter 0214/406-3622, -3631 oder -3632.
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