Seit zwei Wochen in Kraft: Umsetzung des KiBiZ in Leverkusen


Archivmeldung aus dem Jahr 2008
Veröffentlicht: 08.08.2008 // Quelle: Stadtverwaltung

Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) wurde vom Landtag NW im Oktober 2007 beschlossen. Seit dem 1. August ist es landesweit in Kraft.
Eine erste Einschätzung über die Umsetzung nach zwei Wochen „Praxistest", aber auch über den vom Fachbereich Kinder und Jugend geleisteten Weg zur Einführung in insgesamt 80 Kindertageseinrichtungen in Leverkusen gaben heute der Jugenddezernent der Stadt Leverkusen, Marc Adomat, Rainer Gurk, Leiter des Fachbereichs Kinder und Jugend, und Sabine Jarosch, Sachgebietsleiterin Kindergärten, ab.
Für die Umsetzung des neuen Gesetzes, das die Berechnung von Kindpauschalen - gestaffelt nach drei Gruppentypen und nach drei Betreuungszeiten – fordert, blieben den Kommunen und den freien Trägern vier Monate Zeit. Am 25. Oktober 2007 wurde das Gesetz vom Landtag beschlossen, Mitte März mussten dem Landesjugendamt die neu zu berechnenden Kindpauschalen gemeldet werden.

Betreuungszeiten: Stadt und Träger setzten auf Kontinuität
Neu seit Kibiz: Die Eltern können beim Abschluss des Betreuungsvertrages zwischen 3 Betreuungszeiten (25/35/45 Stunden wöchentlich) wählen. Allerdings nur dann, wenn die jeweiligen Betreuungszeiten als Ergebnis der kommunalen Jugendhilfeplanung von der Einrichtung als bedarfsgerecht angeboten werden.
Der Fachbereich Kinder und Jugend und die freien Träger legten in der Vorbereitungsphase übereinstimmend fest, dass im Interesse der Leverkusener Eltern mit ihren rund 5.000 Kindern aus Gründen der Planungssicherheit im ersten „KiBiz-Kindergartenjahr" 2008/2009 bereits vorhandene Strukturen weitgehend erhalten bleiben sollten: Damit sollten die Interessen der Eltern berücksichtigt werden, deren Kinder bereits 35 Stunden (Kindergarten) oder 42,5 Stunden (Tagesstätte) betreut wurden.
Unter der Geltung des GTK (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) bestanden in Leverkusen 229 Gruppen, davon 112 Kindergartengruppen mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 117 Tagesstättengruppen mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 42,5 Stunden. Nach KiBiz bestehen für das Kindergartenjahr 2008/2009 insgesamt 223 Gruppen, davon 1 Gruppe mit einer Betreuungszeit von 25 Stunden, 102 Gruppen mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden und 120 Gruppen mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden.
Fazit des Fachbereichs Kinder und Jugend: „Bestehende Gruppenstrukturen wurden weitgehend in die neuen Gruppentypen nach KiBiz übergeleitet, signifikante Änderungen hat es nicht gegeben."
Der Elternwunsch nach einer wöchentlichen Betreuungszeit von 25 Stunden konnte in dieser ersten Umsetzungsphase zunächst nicht angemessen berücksichtigt werden, dies werde im Herbst für das Kindergartenjahr 2009/2010 jedoch geschehen, kündigte Rainer Gurk an. Zum Thema Elternbeiträge stellte er fest, dass für die Stadt als Zuschussgeber auf Grund der höheren Kindpauschale eine 35stündige Betreuungszeit „teurer" sei als eine 25stündige wöchentliche Betreuungszeit.

Integrative Kindertageseinrichtungen: 45 Stunden Betreuungszeit
Eine Ausnahme von den Wahlmöglichkeiten stellen die integrativen Kindertageseinrichtungen dar: Für die 6 Leverkusener Einrichtungen, in denen behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam erzogen werden, gilt ausschließlich eine Wochenbetreuungszeit von 45 Stunden. Dies aufgrund der Vielzahl von therapeutischen Hilfen und der Intensität der Betreuung, die im Interesse der behinderten Kinder unerlässlich ist.

Umfangreiche Bildungs- und Erziehungsaufgaben
Der Leiter des Fachbereichs Kinder und Jugend wies auf die umfangreichen Bildungs-, Erziehungs- und Förderaufgaben hin, die in den Kindertageseinrichtungen zu leisten seien: So besteht bei rund 1/5 aller Kindergartenkinder ein festgestelltes Sprachdefizit. Andere Kinder bedürfen auf Grund ihres sozialen Umfelds einer besonderen Betreuung und Förderung, um ihnen den Übergang in die Grundschule zu erleichtern.
Übermittagsbetreuung für 35-Wochenstunden-Gruppen wird sukzessive ausgebaut
Aktuell wird die wöchentliche Betreuungszeit von 35 Stunden durchgehend als „Blocköffnungszeit" oder mit einer mittäglichen Unterbrechung angeboten. Die Organisation einer durchgehenden Öffnungszeit mit Über-Mittag-Betreuung erfordert einen hohen logistischen Aufwand, um die mittägliche Essensversorgung zu gewährleisten. Dies war aufgrund der Kürze der Umsetzungszeit und auf Grund des gleichzeitigen Ausbaus von rund 300 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren nicht überall möglich, so die Jugendverwaltung.
Die Voraussetzungen für die Übermittagsversorgung sollen sukzessive geschaffen werden.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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